Cum-Ex-Skandal: Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Top-Juristen
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© epd-bild / Heike Lyding

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das LG Frankfurt am Main verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen früheren Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen geleistet hat. (Urteil vom 30.01.2024 - 5/24 KLs 7480 Js 208433/21 (2/21)). Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt. Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung, nachdem er bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt hatte.

Der frühere Anwalt hatte die Maple Bank zu Cum-Ex-Deals beraten. Freshfields erstellte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Steuerrechtler vorgeworfen, er habe mit "Gefälligkeitsgutachten" die Täuschung des Fiskus mit ermöglicht. Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro - bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Redaktion beck-aktuell, ak, 30. Januar 2024 (dpa).