Champagner-Streit: Maximilian Krah unterliegt Jan Böhmermann

Der AfD-Politiker Maximilian Krah muss in einem skurrilen Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, er habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt.

Das LG Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte (Az.: 12 O 192/24). Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast "Fest & Flauschig" gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.

Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, so dass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah persönlich, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah teilte auf dpa-Anfrage mit, er werde die Urteilsbegründung auswerten und dann über die Berufung entscheiden.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Moderator in einem Rechtsstreit verwickelt ist. Und nicht immer geht es so gut aus. So unterlag der Moderator im Juli im sogenannten "Honig-Streit".

LG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2024 -

Redaktion beck-aktuell, gk, 13. Dezember 2024 (dpa).

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