Remmo-Clan muss Berliner Villa räumen

Der Remmo-Clan muss eine im Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften beschlagnahmte Villa im Berliner Stadtteil Buckow räumen. Das LG Berlin wies eine Berufung der Familie gegen die Räumungsklage des Landes ab und verwies auf das nach der Beschlagnahme gekündigte Mietverhältnis.

Die Clan-Villa samt Grundstück gehört zu 77 Immobilien, die die Berliner Staatsanwaltschaft 2018 beschlagnahmt hat, weil sie nach Überzeugung der Behörde nicht mit legalem Geld gekauft wurden. Seit der Beschlagnahme gehört die Immobilie dem Land Berlin, der Bezirk Neukölln ist als Kommune dafür zuständig. Zunächst hatte sich dadurch nichts am Mietverhältnis geändert. Später kündigte der Bezirk jedoch der Familie und setzte eine Räumungsfrist bis Ende Oktober 2021.

Da die Familie blieb, zog der Bezirk vor Gericht - mit Erfolg. Nach der vorinstanzlichen Entscheidung des AG Berlin-Neukölln (Urteil vom 06.04.2023- 10 C 485/21), hat der Bezirk einen Anspruch auf Räumung. Als Grund dafür nannte das Gericht ausstehende Mietzahlungen. Diese Ansicht wurde nun vom LG Berlin bestätigt (Beschluss vom 18.01.2024 -65 S 85/23). Das AG habe die Familie zu Recht zur Räumung verurteilt, "weil das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis durch Kündigung fristlos beendet worden ist". Eine Räumungsfrist gewährte das Gericht nicht.

LG Berlin, Beschluss vom 18.01.2024 - 65 S 85/23

Redaktion beck-aktuell, ak, 23. Januar 2024 (dpa).