Einziehungsverfahren: Remmo-Clan verliert Immobilien

Fünf Immobilien des Berliner Remmo-Clans werden eingezogen. Dies ordnete das LG Berlin I in einem selbstständigen Einziehungsverfahren an. Die Häuser seien mit Geld aus Straftaten finanziert worden.

Bei den Immobilien handelt es sich um Grundstücke in den Berliner Bezirken Neukölln und Tempelhof. Sie waren bereits im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Geldwäsche-Verdachts beschlagnahmt worden, das die Staatsanwaltschaft aber letztlich einstellen musste. Sie beantragte daraufhin die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren (§ 76a StGB).

Hierfür ist keine strafrechtliche Verurteilung erforderlich. Es genügt, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus einer irgendeiner Straftat stammen. Bei den fünf Clan-Häusern gelangte das LG Berlin I zu dieser Überzeugung (Urteil vom 26.07.2024 – 502 KLs 17/21). Und zwar schneller als gedacht, nämlich schon nach 18 Verhandlungstagen. Eigentlich war der Prozess bis Oktober angesetzt.

Die Häuser gehören dem 72-jährigen Abdulrahim M. und dem 40-jährigen, in Berlin lebenden Karim R. Beide sind libanesische Staatsangehörige. Der Einlassung, dass die in Berlin erworbenen Immobilien aus dem Erlös von Immobilienverkäufen der Familie von Karim R. im Libanon finanziert wurden, ist das LG nicht gefolgt. Eine Gesamtschau der Umstände lasse nur den Schluss zu, dass hierfür aus Straftaten stammende Vermögenswerte verwendet wurden. Dies reiche aus, um die Vermögenswerte einzuziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Karim R. hat bereits Revision eingelegt.

Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art. Anfang 2024 entschied das LG Berlin, dass der Clan eine Berliner Villa räumen muss. Zum Remmo-Clan gehören auch die wegen des spektakulären Juwelendiebstahls aus dem grünen Gewölbe in Dresden Verurteilten.

LG Berlin I, Urteil vom 26.07.2024 - 502 KLs 17/21

Redaktion beck-aktuell, dd, 31. Juli 2024.