Im Berufungsverfahren zu einem Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der Chefredakteur eines rechten Onlineportals vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden (LG Bamberg, Urteil vom 14.1. 2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24). Das LG Bamberg hob am Mittwoch eine Entscheidung des AG Bamberg aus dem April auf. Das Urteil des LG ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft teilte jedoch bereits mit, sie wolle auf Rechtsmittel verzichten.
Das AG hatte den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers David Bendels wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens gem. § 188 StGB zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Armin Engländer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie an der LMU München, hatte die Entscheidung in einem Interview mit beck-aktuell bereits im April kritisiert.
Fotomontage auf X
Der Hintergrund: Bendels soll im Februar 2023 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Zur Fotomontage postete der Deutschland-Kurier den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!". Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet – ob er den X-Beitrag wirklich selbst erstellt und gepostet hat, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert.
Das AG hatte die Fotomontage als bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gewertet. Für unbefangene Betrachterinnen und Betrachter sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es in der Urteilsbegründung des AG.
Keine Verleumdung
Das sah das LG jetzt anders. Nach Auffassung des Gerichts sei der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.
Der Vorsitzende Richter am LG, Sebastian Dicker, betonte, dass der Post, im Gesamtkontext gesehen, durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Matthias Eichelsdörfer, sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, "jedenfalls keine Schmähkritik". Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Urteils plädiert.
Machtkritik sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: "Es liegt hier keine Verleumdung vor." Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den allerersten Blick zu erkennen gewesen.
Meme oft pointiert
Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet. Ein Meme ist ein meist witziger oder pointierter Inhalt, der sich schnell im Internet verbreitet. Memes greifen oft aktuelle Themen, Alltagssituationen oder Gefühle auf, mit denen sich viele Menschen identifizieren können.
Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen. Auf dem Schild steht der Satz "We remember" ("Wir gedenken").
Wegen des Posts im Februar 2023 hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess.


