Netto darf Kaffeegetränk nicht mehr als "klimaneutral" bewerben

Klimaneutralität – ein Schlagwort, mit dem Firmen versuchen, ihre Produkte "an den Mann" zu bringen. Zu unterlassen hat dies der Discounter Netto nun in Bezug auf sein Kaffeegetränk "Cafèt Latte Cappuccino". Das hat die DUH vor dem LG Amberg erreicht.

Laut den Umweltschützern hatte Netto die "Klimaneutralität" seines Fertigkaffees mit dem Kauf von Emissionsgutschriften aus Waldschutz- und Aufforstungsprojekten in Brasilien und Uruguay begründet. Diese Projekte stufte das LG jedoch als "zur Kompensation im Sinne einer Klimaneutralität ungeeignet" ein. Netto müsse die Werbung daher unterlassen, so das Gericht. Sonst drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro (Urteil vom 29.01.2024 - 41 HK O 0279/23).

Das Urteil sei "ein klares Signal an den Handel, endlich die Verbrauchertäuschung mit angeblich klimaneutralen Produkten zu beenden", kommentierte der Bundesgeschäftsführer der Deutschem Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch. "Wir brauchen einen ehrlichen Wettbewerb von Handel und Industrie, um eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten zu erreichen – keinen Billig-Ablasshandel mit unregulierten Emissionsgutschriften". 

Die DUH klagt immer wieder gegen Versuche von Unternehmen, sich mit ihrer Klimaneutralität Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Mit Erfolg: HelloFresh darf sich nicht mehr als "klimaneutrales" Unternehmen bezeichnen, entschied das LG Berlin im September 2023. Auch gegenüber dm setzte sich die DUH durch: Die Drogeriemarktkette dürfe ihre Eigenmarken nicht mehr als "umwelt-" oder "klimaneutral" bewerben, so das LG Karlsruhe.

LG Amberg, Urteil vom 29.01.2024 - 41 HK O 0279/23

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. Februar 2024.