dm darf Eigenmarken nicht als "umweltneutral" und "klimaneutral" bewerben
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Keine "klimaneutrale" Flüssigseife, kein "umweltneutrales" Spülmittel - die Drogeriemarktkette dm muss bei ihren Eigenmarken die Labels wechseln. Beide Bezeichnungen weckten bei Verbrauchern Erwartungen, die nicht der Realität entsprechen, so das Landgericht Karlsruhe. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Die DUH hatte bei den monierten dm-Eigenprodukten Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Es gebe weder auf den so beworbenen Produkten selbst noch im Internetauftritt des Unternehmens ausreichende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kompensation der klimaschädlichen Emissionen beziehungsweise der Umweltauswirkungen.

Das sah auch das LG so und stellte klar, dass es zwar zulässig sei, auf eine Internetseite für nähere Informationen zu verweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten aber auf der Verpackung diesen Hinweis erkennen können.

Für den Claim der Klimaneutralität eines Produkts reiche außerdem nicht der Verweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru. Dieser Anspruch gehe prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar sei, betonte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche. Was den Begriff "Umweltneutralität" angeht, rügte das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot. Die Werbung sei überschießend und damit unzutreffend. Die so beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz. Auch würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.

DUH fordert generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen zu Klimaneutralität

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wertete die Entscheidung als "wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel". Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen als "klimaneutral" oder "klimapositiv" zu bewerben, liege bei Handelsunternehmen und Industrie im Trend.

Als vermeintlich klimaneutral würden etwa Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel oder Kosmetika beworben. Tatsächlich verschwiegen die Unternehmen nämlich entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche Kompensation klimaschädlicher Emissionen erbringen oder würden auf fragwürdige Kompensationsprojekte verweisen, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließe. Emissionen würden dagegen kaum eingespart.

Die DUH fordert deshalb ein generelles Verbot von derartigen irreführenden Werbeaussagen. Seit Mai 2022 hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation juristische Verfahren gegen 24 Unternehmen eingeleitet und sie zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher "Klimaneutralität" aufgefordert.

dm möchte umweltneutral werden

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label "klimaneutral" zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit "abverkauft". Die Drogeriemarktkette versteht sich als Vorreiter auf dem Weg zum umweltneutralen Unternehmen. "Wir sind hier umfassend, gesamthaft und pionierhaft unterwegs", erklärte Kerstin Erbe, die für Produktmanagement verantwortliche Geschäftsführerin.

Wenn man Dinge in der Kommunikation optimieren könne, werde man dies auch tun. Weil dm einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe das Unternehmen die Produktserie "Pro Climate" eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel "umweltneutral handeln" erhalten, so Erbe weiter.

LG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2023 - 13 O 46/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 27. Juli 2023 (ergänzt durch Material der dpa).