Legalisierung von Abtreibungen droht zu scheitern
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Obwohl mehr als 300 Abgeordnete die Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase unterstützen, droht die Abstimmung darüber im Bundestag zu scheitern. Verbände machen auf den letzten Metern Druck.

In einem Eil-Appell an die Abgeordneten des Bundestags dringt ein Bündnis von 50 Verbänden der Zivilgesellschaft auf eine Abstimmung zur weiteren Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dazu übergaben Bündnis-Vertreter vor dem Reichstagsgebäude zwei Petitionen mit mehr als 300.000 Unterzeichnern an Bundestagsabgeordnete, wie die Organisation Campact mitteilte.

Die Verbände, unter ihnen der Bundesverband von Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Deutsche Frauenrat, setzen sich für eine vollständige Herausnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen aus dem StGB und eine Verlagerung der Reglungen in das Schwangerschaftskonfliktgesetz ein. Sie unterstützen einen entsprechenden parlamentarischen Antrag, den mehr als 300 Bundestagsabgeordnete im vergangenen Herbst eingebracht hatten. Über seine Zukunft entscheidet am Abend der Rechtsausschuss des Bundestags. Zum ersten Mal im Bundestag debattiert worden war über den Antrag im Dezember.

Rechtsausschuss müsste Weg für Sondersitzung freimachen

Es handelt sich dabei um einen maßgeblich von Grünen und SPD vorangetriebenen Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herausnehmen soll. Abtreibungen sollen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, soll bestehen bleiben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich tatbestandlich im § 218 StGB geregelt - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung abschaffen wollen. § 218a StGB sieht nach Beratung eine Tatbestandslosigkeit für Schwangerschaftsabbrüche vor, die in den ersten 12 Wochen von einem Arzt vorgenommen werden.*

Ob das Vorhaben noch eine Chance hat, vor der Wahl im Bundestag überhaupt zur Abstimmung gestellt zu werden, hängt davon ab, ob der Rechtsausschuss eine Sondersitzung des Bundestags veranlasst – ohne die eine Abstimmung vor der Wahl nicht mehr möglich wäre. Planmäßig kommt der Bundestag nur noch diese Woche Dienstag zusammen.

Grünen-Fraktionsvorsitzende appelliert an Union

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann appellierte an die Abgeordneten der Union, den Weg für eine Abstimmung doch noch auf den letzten Metern freizumachen. "Das ist mein dringender Appell: Setzen Sie sich in der Sache auseinander", sagte Haßelmann. "Blockieren Sie keine Abstimmung im Deutschen Bundestag!"

Das Portal t-online hatte zuvor unter Berufung auf den FDP-Politiker Thorsten Lieb, den stellvertretenden Vorsitzenden im Rechtsausschuss, berichtet, dass die Abgeordneten der Liberalen eine Sondersitzung des Parlaments zum Zwecke der Abstimmung über den Gruppenantrag nicht mittragen würden.

Sollte es doch noch zur Abstimmung über den Entwurf im Bundestag kommen, ist es angesichts des umstrittenen Themas ohnehin fraglich, ob er eine Mehrheit bekäme. Offiziell unterschrieben hatten den Gruppenantrag 328 Bundestagsabgeordnete. Demnach würden noch 39 Stimmen für eine Mehrheit im Parlament fehlen.

(* Wir haben die Formulierung zur Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruches geändert, da der ursprüngliche Text missverständlich war. 11.02.2025, 14_03h, jvh)

Redaktion beck-aktuell, bw, 10. Februar 2025 (dpa).

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