Die Politologin Ulrike Guérot hat in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das LAG Köln wies ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des ArbG Bonn zurück. Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter Lothar Staschik das nicht ordnungsgemäße Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität.
Die Universität Bonn hatte im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte diese, doch das ArbG Bonn wies ihre Klage ab. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Das LAG kam nun in zweiter Instanz ebenfalls zu dem Urteil, dass die Kündigung wirksam sei (Urteil vom 16.05.2025 - 10 SLa 289/24). "Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu", sagte Staschik.
Plagiat als Pflichtverletzung
Guérot sei bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet gewesen, wahrheitsgemäße Angaben zu den Tatsachen zu machen, die ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle als Professorin begründen und nur solche Werke als habilitationsadäquate Arbeiten vorzulegen, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprächen. Durch die Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung habe die Klägerin diese Pflichten verletzt.
Nach Überzeugung der Kammer hat die Klägerin dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Werk nicht den wissenschaftlichen Standards genügte. Dies sei insbesondere durch die Anzahl nicht ausreichend gekennzeichneter Übernahmen aus anderen Publikationen belegt. Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, sie habe ihre Publikationen der beklagten Universität nur zur Prüfung durch die Berufskommission vorgelegt. Den maßgeblichen Begleitumständen sei jedenfalls konkludent die Erklärung zu entnehmen, dass diese Werke wissenschaftlichen Maßstäben entsprächen und keine Plagiate enthielten.
Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards um eine zentrale Anforderung an das Berufsbild einer Hochschullehrerin handele. Die Pflichtverletzung der Klägerin betreffe den Kernbereich des Selbstverständnisses einer wissenschaftlich Tätigen und könne sich auch im Rahmen von Forschung und Lehre zukünftig auswirken. Verstöße gegen diese Standards, wie sie der Klägerin vorzuwerfen seien, wögen schwer und rechtfertigten die Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung.
Die 61-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers "Wer schweigt, stimmt zu", hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.


