Der Bundesrat fordert unter anderem "ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile". Denn der Rückgriff auf Subunternehmen dient aus seiner Sicht überwiegend dazu, Kosten niedrig zu halten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen. Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Gegenäußerung die geplante Regelung. Sie hält ein Verbot für nicht erforderlich. Die in der Novellierung vorgesehenen Maßnahmen seien hinreichend wirksam.
Außerdem fordert die Länderkammer eine Regelung, nach der Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag der Medienprodukte zuzustellen sind. Hier sieht auch die Bundesregierung Änderungsbedarf und hat zugestimmt, einen Vorschlag zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass Tageszeitungen "regelmäßig am Erscheinungstag" bei den Abonnenten sind. Für wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse sei Tagesaktualität hingegen "nicht in gleichem Maße relevant". Der Gesetzentwurf steht am 23. Februar in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags.
Allgemein warnt der Bundesrat, dass einige Regeln in dem Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung aller Regionen gefährden können. Er befürchtet eine "Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume".