Krankschreibung per Telefon ab sofort möglich

Wer sich krankschreiben lassen möchte, muss dafür keine Arztpraxis mehr aufsuchen. Die Anamnese ist ab sofort telefonisch möglich - aber nur bei leichten Erkrankungen. Das - und ob unter Umständen doch ein Besuch in der Praxis erforderlich ist - beurteilen künftig die behandelnden Ärzte.

Mit dem bereits wirksamen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss wird laut Bundesgesundheitsministerium eine in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung fortgeführt, die die Praxen, aber auch die Patientinnen und Patienten entlasten soll.

Künftig sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob eine Erkrankung leicht ist und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist. Eine telefonische Krankschreibung ist nur möglich, wenn die Patientin beziehungsweise der Patient in der Praxis bekannt ist. Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 7. Dezember 2023.