Mobilfunk: Keine Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate während Erstvertragslaufzeit

Der Telekommunikationsanbieter Primacall darf seine Kunden nicht kurz nach Abschluss eines Erstvertrages mit einer Gutschrift zu einer Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate überreden, so das KG. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Ein Telekommunikationsanbieter, der seine Kunden kurz nach Vertragsabschluss zu einer Verlängerung um weitere 24 Monate überredet, verstößt damit gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Zu diesem Schluss kam das KG Berlin (Urteil vom 22.05.2024 - 23 UKI 1/24).

Konkret lief das von der Verbraucherzentrale NRW monierte Procedere folgendermaßen ab: Bereits wenige Tage nach Vertragsschluss erhielten Kundinnen und Kunden von Primacall ein Schreiben, in dem ihnen eine Prämie von 20 Euro in Aussicht gestellt wurde, wenn sie ihren Vertrag schon jetzt um weitere 24 Monate nach Vertragsende verlängerten. Stimmten sie dem Angebot zu, waren sie an eine Vertragslaufzeit von weit über 24 Monaten gebunden. Die Verbraucherzentrale ging dagegen vor und bekam vor dem KG recht.

Denn nach dem TKG gilt bei Handy-Verträgen grundsätzlich eine maximale Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten; erst danach kann sich der Vertrag automatisch auf unbegrenzte Zeit verlängern, allerdings mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Auch OLG Düsseldorf entschied gegen Mobilfunkanbieter

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale und des KG fällt unter die "anfängliche Mindestvertragslaufzeit" auch die Vertragsverlängerung. Die gesetzliche Begrenzung der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit diene dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, kommentierte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Dienstag das Urteil. "Primacall wollte mit einem Angebot über einen zusätzlichen Gutschein die gesetzliche Regelung umgehen". Dem habe das KG mit seiner Entscheidung einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch ein Urteil des OLG Düsseldorf in einem ähnlich gelagerten Fall (Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21). Damit sind bereits zwei Gerichte der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt. Da die Primacall-Konzernmutter gegen das Urteil des KG Berlin Revision eingelegt hat, wird der Fall nun höchstrichterlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. In einem etwas anders gelagerten Fall hatte das OLG Köln die Verlängerung eines Handyvertrages mit über zweijähriger Laufzeit für rechtens erachtet.

KG, Urteil vom 22.05.2024 - 23 UKI 1/24

Redaktion beck-aktuell, gk, 26. Juni 2024.