Ein Unternehmen, das sich ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschafft, soll im Kaufjahr 75% der Kosten von der Steuer absetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10% absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5%, im vierten Folgejahr 3% und im fünften Folgejahr 2%. Die Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten.
Mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" möchte die Bundesregierung Investitionen anreizen. Der Entwurf wurde an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können. Die Pläne benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Klingbeil will Investitionen anreizen
Vorgesehen ist unter anderem auch ein bereits von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigter "Investitons-Booster". Dabei sollen Unternehmen bewegliche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils mit maximal 30% von der Steuer absetzen können. Die attraktiven Steuerbedingungen sollen zu mehr Investitionen führen.
Wenn der sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer sinken. Von derzeit 15% auf 10% im Jahr 2032. Dies soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten. Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben – wo sie damit für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.
Die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte ein Sofortprogramm zur Stärkung der Wirtschaft angekündigt – mit Änderungen nicht nur im Steuer-, sondern auch im Gesellschaftsrecht.