Fall Kasia Len­hardt: Keine An­kla­ge gegen Jé­rô­me Boateng nach Ge­walt­vor­wür­fen

Wegen mög­li­cher Kör­per­ver­let­zung ge­gen­über sei­ner Ex-Freun­din Kasia Len­hardt hatte die Staats­an­walt­schaft gegen den ehe­ma­li­gen Profi-Fuß­bal­ler Jé­rô­me Boateng er­mit­telt. Nun hat sie das Ver­fah­ren aus Man­gel an Be­wei­sen ein­ge­stellt – auch weil Len­hardt sich nicht mehr äu­ßern kann.

Das hat die Staats­an­walt­schaft Mün­chen I der Deut­schen Pres­se-Agen­tur be­stä­tigt. Der 36-Jäh­ri­ge wird nun nicht wegen Kör­per­ver­let­zung, Nö­ti­gung und Ver­leum­dung an­ge­klagt. Die Er­mitt­ler hat­ten keine aus­rei­chen­den Be­wei­se fin­den kön­nen, die den Ver­dacht stüt­zen, Boateng habe seine in­zwi­schen ver­stor­be­ne Freun­din Kasia Len­hardt kör­per­lich miss­han­delt.

Len­hardt hatte sich 2021 das Leben ge­nom­men. Dass sie als Zeu­gin nun nicht mehr zur Ver­fü­gung steht, spiel­te auch bei der Ein­stel­lung eine Rolle: "Zu­sam­men­fas­send wurde die Ein­stel­lung damit be­grün­det, dass die Ge­schä­dig­te selbst als Zeu­gin nicht mehr zur Ver­fü­gung steht und die auf Fotos und im Ob­duk­ti­ons­be­richt der Staats­an­walt­schaft Ber­lin do­ku­men­tier­ten Ver­let­zun­gen für sich ge­nom­men für einen Tat­nach­weis nicht aus­rei­chen, weil sie kei­nen Beleg für die Ent­ste­hung der Ver­let­zun­gen dar­stel­len", teil­te die Staats­an­walt­schaft mit.

Auch Boateng äu­ßer­te sich: "Ich bin froh, dass die Staats­an­walt­schaft Mün­chen das Ver­fah­ren gegen mich nun end­lich nach fünf Jah­ren ein­ge­stellt hat. Sie er­kennt damit an, dass meine Aus­sa­gen rich­tig und die Ver­däch­ti­gun­gen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Fa­mi­lie und ich jetzt zur Ruhe kom­men kön­nen".

Er­mitt­lun­gen nach Sui­zid wie­der auf­ge­nom­men

Bei den Er­mitt­lun­gen ging es um mut­ma­ß­li­che Vor­fäl­le in Mün­chen und Ber­lin. Ende 2019 hatte die Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, die Er­mitt­lun­gen spä­ter aber vor­läu­fig wie­der ein­ge­stellt. Nach Len­hards Sui­zid gin­gen die Er­mitt­lun­gen wei­ter, weil sich "Hin­wei­se er­ga­ben, dass die Ge­schä­dig­te kurz vor ihrem Tod vom Be­schul­dig­ten mas­siv ver­letzt wurde und diese Ver­let­zun­gen mög­li­cher­wei­se im Ob­duk­ti­ons­be­richt do­ku­men­tiert sein könn­ten", wie es in dem Ein­stel­lungs­be­schluss heißt.

Auch weil eine wei­te­re Zeu­gin auf­ge­taucht war, hat­ten die Er­mitt­ler noch An­fang die­ses Jah­res auf einen neuen An­satz ge­hofft. Die Zeu­gin ist aber mitt­ler­wei­le ab­ge­taucht. "Es kann nicht si­cher fest­ge­stellt wer­den, wie sich die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Vor­fäl­le im Ok­to­ber 2019, De­zem­ber 2020 und Ja­nu­ar/ Fe­bru­ar 2021 tat­säch­lich zu­ge­tra­gen haben", heißt es nun im Ein­stel­lungs­be­schluss.

Boateng be­reits wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt

Schon im ver­gan­ge­nen Jahr hatte das LG Mün­chen I Jé­rô­me Boateng zu einer Geld­stra­fe unter Vor­be­halt ver­hängt, weil er eine an­de­re Ex-Part­ne­rin und Mut­ter sei­ner Kin­der an­ge­grif­fen und mit Ge­gen­stän­den be­wor­fen hatte. Dem Ur­teil des LG Mün­chen I ging ein lan­ger Pro­zess vor­aus, im Zuge des­sen unter an­de­rem das OLG ein ers­tes Ur­teil des LG Mün­chen ge­kippt hatte. Das Ur­teil des LG ist in­zwi­schen rechts­kräf­tig.*

"Wir reden nach wie vor über einen Mann, der erst letz­tes Jahr rechts­kräf­tig wegen Kör­per­ver­let­zung an sei­ner Ex-Part­ne­rin ver­ur­teilt wurde", sagte der An­walt der Fa­mi­lie Len­hardt, Mar­kus Hen­nig. "Jeder Ba­ga­tel­li­sie­rung, jedem Schwei­gen, jedem Ver­such, die Ver­gan­gen­heit weg­zu­wi­schen, soll­te sich wei­ter ent­ge­gen­ge­stellt wer­den, auch wenn seine PR-Be­ra­ter ver­su­chen, sein Image zu re­pa­rie­ren. Auch wenn er ein Cham­pi­ons-Le­ague-Sie­ger oder Welt­meis­ter ist."

Auch im Fall Len­hardt war Boateng be­reits frü­her in Ge­richts­ver­fah­ren in­vol­viert – je­doch zi­vil­recht­li­cher Art. Kurz vor dem Sui­zid Len­hardts hatte Boateng sich in einem In­ter­view ab­fäl­lig über seine Ex-Part­ne­rin ge­äu­ßert. Len­hardts Mut­ter hatte dar­auf­hin er­folg­los auf Un­ter­las­sung sol­cher Äu­ße­run­gen über die Ver­stor­be­ne ge­klagt.

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*Ak­tua­li­sie­rung: In einer frü­he­ren Ver­si­on hieß es hier, das Ur­teil sei noch nicht rechts­kräf­tig. Die Staats­an­walt­schaft hat ihre Re­vi­si­on je­doch in­zwi­schen zu­rück­ge­nom­men (mam, 28.03.2025,14.02 Uhr)

Redaktion beck-aktuell, dd, 27. März 2025 (dpa).

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