Kampf gegen Geld­wä­sche: EU-Par­la­ment nickt Bar­geld­ober­gren­ze ab
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Das EU-Par­la­ment hat den Weg für schär­fe­re Re­geln gegen Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung frei ge­macht. Die Ab­ge­ord­ne­ten stimm­ten am Mitt­woch in Straßburg für eine Ober­gren­ze von 10.000 Euro für Bar­geld­zah­lun­gen in der EU. Die na­tio­na­len Re­gie­run­gen kön­nen al­ler­dings auch eine nied­ri­ge­re Höchst­gren­ze fest­le­gen.

In Deutsch­land gibt es bis­lang keine Gren­ze für das Zah­len mit Schei­nen und Mün­zen. Wer Be­trä­ge über 10.000 Euro bar be­zah­len will, muss sich aber aus­wei­sen und nach­wei­sen, woher das Geld stammt. Der Händ­ler ist ver­pflich­tet, diese An­ga­ben zu er­fas­sen und auf­zu­be­wah­ren. Die EU-Staa­ten hat­ten sich schon 2022 auf eine Bar­geld­ober­gren­ze ge­ei­nigt.

Die ge­plan­ten neuen Ge­set­ze geben au­ßer­dem den Fi­nan­zer­mitt­lungs­stel­len - in Deutsch­land beim Zoll an­ge­sie­delt - mehr Be­fug­nis­se, um Fälle von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu ana­ly­sie­ren und auf­zu­de­cken sowie ver­däch­ti­ge Trans­ak­tio­nen aus­zu­set­zen.

Neben Ban­ken und Ca­si­nos müs­sen künf­tig auch Händ­ler von Lu­xus­gü­tern sowie An­bie­ter von Kryp­to-Ver­mö­gens­wer­ten ab be­stimm­ten Sum­men ihre Kun­den über­prü­fen und ver­däch­ti­ge Ak­ti­vi­tä­ten mel­den. Ab 2029 müs­sen auch Pro­fi­fuß­ball­ver­ei­ne der obers­ten Ligen, die an Fi­nanz­trans­ak­tio­nen mit hohem Wert mit In­ves­to­ren oder Spon­so­ren be­tei­ligt sind, die Iden­ti­tät ihrer Kun­den über­prü­fen, Trans­ak­tio­nen über­wa­chen und die zen­tra­len Mel­de­stel­len über ver­däch­ti­ge Trans­ak­tio­nen in­for­mie­ren.

Zur Über­wa­chung der Re­geln ist in Frank­furt eine neue Be­hör­de ge­plant, die "Anti-Money Laun­de­ring Au­tho­ri­ty" (AMLA). Sie soll unter an­de­rem die na­tio­na­len Auf­sichts­be­hör­den ko­or­di­nie­ren und un­ter­stüt­zen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 25. April 2024 (dpa).

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