Kampf gegen Geldwäsche: EU-Parlament nickt Bargeldobergrenze ab
Lorem Ipsum
© zest_marina / Adobe Stock

Das EU-Parlament hat den Weg für schärfere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen in der EU. Die nationalen Regierungen können allerdings auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. Die EU-Staaten hatten sich schon 2022 auf eine Bargeldobergrenze geeinigt.

Die geplanten neuen Gesetze geben außerdem den Finanzermittlungsstellen - in Deutschland beim Zoll angesiedelt - mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Ab 2029 müssen auch Profifußballvereine der obersten Ligen, die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind, die Identität ihrer Kunden überprüfen, Transaktionen überwachen und die zentralen Meldestellen über verdächtige Transaktionen informieren.

Zur Überwachung der Regeln ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant, die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA). Sie soll unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 25. April 2024 (dpa).