Der Bundesrat hatte Mitte Dezember das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" sowie das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG), die der Bundestag im November beschlossen hatte, in den Vermittlungsausschuss geschickt. Poseck erwartet, dass im Verlauf des Januars Arbeitsgruppen mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat eingerichtet werden, um ein mögliches Vermittlungsergebnis vorzubereiten.
"Beim Hinweisgeberschutzgesetz haben wir damit gute Erfahrungen gemacht", sagte er der NJW. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und er hätten seinerzeit die Arbeitsgruppe gemeinsam geleitet. "Ein Kompromiss sollte vor Ostern erzielbar sein." Wie in solchen Fällen notwendig, würden alle Seiten Abstriche machen müssen. Das kann sich Poseck, der zuvor Präsident des OLG Frankfurt a. M. war und zu den ausgesprochenen Kritikern der beiden Reformen zählt, am ehesten bei der Ausweitung von Videoverhandlungen vor allem in ZPO, VwGO und FGO vorstellen. Dort werden die Länder nach seiner Einschätzung alles daran setzen, dass zumindest die Verschärfungen, die zuletzt eingebaut wurden, wieder zurückgenommen werden: "Das Gesetz ist in dieser Form schlicht nicht umsetzbar."
Bei der Dokumentation von Strafprozessen dürfte eine Verständigung nach Posecks Einschätzung schwieriger zu finden sein. "Die Meinungsverschiedenheiten sind hier sehr grundsätzlicher Art – allein ein (noch) weiteres Hinausschieben des Startzeitpunktes dürfte für die Länder zu wenig sein." An den Verhandlungen teilnehmen wird er aber wohl nicht mehr – im neuen Landeskabinett soll er, wie am Donnerstag bekannt wurde, in Wiesbaden auf den Posten des Innenministers wechseln.