Justizministerin Hubig: AfD-Verbotsverfahren prüfen

Ein Gutachten des Verfassungsschutzes hat die Debatte um die AfD neu entfacht. Aus Sicht der Bundesjustizministerin sollte dies geprüft werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert dafür, die zur Prüfung eines Antrages auf ein Verbot der AfD notwendigen Schritte zu gehen. Man müsse die Partei "als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen", sagte die SPD-Politikerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen", fügte sie hinzu.

"Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Man darf es nicht voreilig ziehen", sagte Hubig. Das heiße umgekehrt: "Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen."

Hubig sagte jedoch: "Noch sind wir aber nicht an diesem Punkt." Zunächst müsse das Bundesinnenministerium das neue Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD auswerten. Anschließend müsse mit den Verfassungsschutzämtern gesprochen werden. Die SPD-Politikerin sagte: "Natürlich geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, aber wir haben nicht
ewig Zeit."

Die neue Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD) sagte dem Tagesspiegel: "Sollte es für ein Verbot die rechtlichen Voraussetzungen geben, darf es auch keine Rolle spielen, wie viele Wähler eine Partei hat."

Hohe Hürden für ein Verbot

Hubig kündigte an, dass sich die Bundesregierung zu einem etwaigen Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Sie sieht auch den Bundestag in der Pflicht, sich mit dem Thema zu befassen. "Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden." Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren könne nicht nur von der Bundesregierung gestellt werden, sondern eben auch von Bundestag oder Bundesrat.

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr.

Bis zu einer Entscheidung des zuständigen VG Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Befürworter eines Verbotsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes für ein solches Verfahren nicht ausreicht.

Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das BVerfG entscheiden. Für ein Verbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglich erscheinen.

Kein Verzicht auf Anklagen bei unklaren Erfolgsaussichten

Angesichts des ungewissen Ausgangs eines möglichen Verbotsverfahrens sagte Hubig: "Ob ein Verbotsverfahren Erfolg hätte, kann man im Voraus nie sicher wissen." Dies gelte aber auch für andere Verfahren. "Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen."

Redaktion beck-aktuell, kw, 22. Mai 2025 (dpa).

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