JPA Hessen am Limit: Spätere Klausurergebnisse, längere Anfahrten, Prüfungen auch samstags?

Für Februar/März 2026 hat das JPA Hessen 730 Teilnehmende zum ersten Examen zugelassen, knapp ein Drittel mehr als üblich. Die Organisation der Staatsprüfung stößt deswegen an ihre Grenzen. Die Prüflinge müssen sich auf diverse Einschränkungen einstellen.

Das Justizprüfungsamt (JPA) Hessen will beim anstehenden Prüfungsdurchgang erheblich vom üblichen Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung abweichen. Das hat es am 15. Januar angekündigt. Anlass hierfür ist die außergewöhnlich hohe Zahl von 730 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten.

Nach Angaben des Prüfungsamtes für die Erste juristische Staatsprüfung (JPA 1) liegt diese Zahl etwa 30% über den Höchstwerten der vergangenen zehn Jahre. Grund dafür sei, dass viele Studierende nach vollständigem Ausschöpfen der Corona-Freisemester im Termin Februar/März 2026 letztmalig den Freiversuch wahrnehmen könnten. Dass die Frist in diesem Prüfungsdurchgang abläuft, ist dem JPA seit der Einführung der Regelung im Jahr 2022 bekannt. Im vergangenen Jahr habe es bei der Durchführung des ersten Examens keine vergleichbaren organisatorischen Probleme gegeben, gab das JPA gegenüber beck-aktuell an.

Fixe Standorte, keine Umladungen möglich

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl stößt das JPA in diesem Durchgang jedoch nach eigenen Angaben organisatorisch an seine Grenzen. Für die Durchführung des ersten Examens muss das Prüfungsamt alle zur Verfügung stehenden Raum- und Prüferkapazitäten voll ausschöpfen. "Basierend auf den Erfahrungswerten des Justizprüfungsamts" sei daher "in mehrfacher Hinsicht eine vom üblichen Ablauf abweichende Handhabung" erforderlich, so das hessische JPA.

Aufgrund der Raumsituation sei eine Umladung einzelner Prüflinge auf andere Standorte ausgeschlossen. Die Betroffenen werden gebeten, dahingehend von schriftlichen oder telefonischen Anfragen abzusehen. Wie das JPA angibt, hat es den Wohnort und besondere Anforderungen der Teilnehmenden bereits "von Amts wegen im Rahmen des Möglichen" berücksichtigt. Für die Kandidatinnen und Kandidaten bedeutet das unter Umständen längere Anfahrtswege. Die schriftlichen Prüfungen finden verteilt auf folgende Orte statt: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Butzbach sowie Marburg mit den Standorten Cölbe und Wetter.

Keine Nichtbesteher-Liste, verspätete Einzelnoten

In der Korrekturphase ergeben sich weitere Abweichungen vom Regelfall. Das JPA kündigte an, dass eine deutlich höhere Zahl an Prüferinnen und Prüfern eingesetzt werden müsse und viele von ihnen gleichzeitig mehrere Klausursätze bearbeiten würden. Dies "wird aller Voraussicht nach in vielen Fällen zu einer Überschreitung der in diesem Termin schon sehr knapp bemessenen Korrekturfristen führen", so das JPA. Benjamin Weiß, Pressesprecher im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, erklärt gegenüber beck-aktuell, dass man für den Durchgang neue Prüferinnen und Prüfer angeworben und auch bestellt habe.

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung würden aufgrund der vielen Teilnehmenden in "einigen Fällen" aber trotzdem erst kurz vor den mündlichen Prüfungen vorliegen. Im Normalfall erfolgt die Notenbekanntgabe zeitgleich mit der Ladung zur mündlichen Prüfung zwei Wochen vor dem persönlichen Prüfungsgespräch. Weiß betont gegenüber beck-aktuell: "Es wird sich lediglich um Einzelfälle handeln, bei denen einzelne Noten evtl. fehlen. Diese restlichen Bewertungen können drei Tage vor den mündlichen Prüfungen von den Prüflingen beim JPA I telefonisch abgefragt werden. Diese Information befindet sich seit vielen Jahren standardmäßig im Ladungstext."

Die hiervon betroffenen Prüflinge wissen bis zuletzt also nicht, wie genau sich ihre Gesamtnote zusammensetzt. Ohne das eigene Abschneiden in den einzelnen Klausuren zu kennen, können sich die Kandidatinnen und Kandidaten inhaltlich unter Umständen schlechter auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Da voraussichtlich nur einzelne Prüflinge von dieser Einschränkung betroffen sind, stellen sich hierbei auch Fragen der Chancengleichheit.

Zudem kündigte das JPA Hessen an, dass vor der mündlichen Prüfung keine Liste der Nichtbesteher hochgeladen werde. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich also bis zuletzt nicht sicher sein, ob sie bestanden haben, was mit einer erheblichen zusätzlichen mentalen Belastung verbunden ist.

Mündliche Prüfungen an zusätzlichen Orten und an Samstagen

Für die Organisation der mündlichen Prüfungen kündigt das JPA weitere Abweichungen an. Wegen der ungewöhnlich hohen Zahl der durchzuführenden Prüfungsgespräche sei es erforderlich, Prüflinge an Standorte einzuladen, die nicht ihrem Wohn- oder Studienort entsprächen. Auch an Samstagen sollen gegebenenfalls mündliche Prüfungen stattfinden, um den Durchgang organisatorisch bewältigen zu können. Ob dies tatsächlich notwendig sein wird, konnte Weiß gegenüber beck-aktuell noch nicht bestätigen. "Die Anzahl der Prüflinge für die mündlichen Prüfungen steht noch nicht fest und ist von vielen Faktoren abhängig, die variabel sind."

Bereits im Oktober 2024 hatte das JPA Hessen einen "unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand" bei der Durchführung der Staatsexamina beklagt.* Damals ging es jedoch primär darum, dass rund 30% aller Anmeldungen zum ersten Examen wieder zurückgenommen werden. Das Land reagierte nicht mit einer Aufstockung der personellen Ressourcen, sondern mit einer Verschärfung der Juristischen Ausbildungsordnung. Seitdem ist die Meldefrist verbindlich und eine Rücknahme des Antrags nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Kurz darauf zeigte auch das Prüfungsamt für die Zweite juristische Staatsprüfung (JPA 2) in Hessen seine organisatorische Überlastung dadurch, dass in einer Klausur des zweiten Staatsexamens versehentlich ein Teil der Lösung mitabgedruckt war.

*Anm. d. Red.: Korrigiert am 22.01.2026 um 7.30 Uhr, jss.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Jannina Schäffer, 21. Januar 2026.

Mehr zum Thema