Die Mongolei sei der Aufforderung des Gerichtshofs zur Festnahme des Kremlchefs nicht nachgekommen, so der Vorwurf. "Die Mitgliedsstaaten und diejenigen, die die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennen, sind verpflichtet, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, unabhängig von ihrer offiziellen Position oder Staatsangehörigkeit zu verhaften und auszuliefern", hieß es von Seiten des IStGH. Wegen des schweren Falls mangelnder Zusammenarbeit der Mongolei mit dem Gerichtshof habe die Kammer die Angelegenheit an die Versammlung der Mitgliedsstaaten gegeben. Bereits im September hatte die UN an die Mitgliedsstaaten appelliert, ihrer Verantwortung nachzukommen.
Die Mongolei erkennt den IStGH an. Dieser erließ im März 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Putin, weil er nach Ansicht des Gerichts im Angriffskrieg gegen die Ukraine für die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist. Ukrainischen Angaben nach sollen Tausende Kinder nach Russland oder in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein. Russland weist die Vorwürfe zurück.
Besuch als Test
Der Kremlchef hätte eigentlich in der Mongolei festgenommen werden müssen. Allerdings wird das dünn besiedelte Land mit seinen gerade einmal 3,4 Millionen Einwohnern von den Großmächten Russland und China umschlossen und bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu beiden mächtigen Nachbarn sowie zum Westen. Eine Festnahme Putins galt schon wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit von beiden Nachbarstaaten als unwahrscheinlich.
Putin hatte die Mongolei Anfang September besucht. Anlass war der 85. Jahrestag einer Schlacht, in der mongolische und sowjetische Truppen 1939 die Japaner zurückschlugen. Der Kremlchef testete offenkundig erstmals aus, ob er folgenlos ein Land besuchen kann, das ihn eigentlich ausliefern müsste.