Im Kern der Klage geht es um die Rechtfertigung Russlands für seinen Überfall auf die Ukraine vor fast zwei Jahren. Moskau hatte die Invasion damit begründet, dass Millionen Menschen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten. Die Ukraine hatte die Vorhaltungen zurückgewiesen und kurz nach der russischen Invasion das Nachbarland verklagt. Kiew argumentierte, Moskau missbrauche die Völkermord-Konvention und forderte eine Erklärung des Gerichts, dass die Ukraine keinerlei Völkermord verübt oder geplant habe.
Russland beantragte, die Klage vollständig abzuweisen. Das wies das Gericht weitgehend ab. Es hält sich aber nicht für befugt zu entscheiden, ob Russland die Konvention missbraucht hat. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt. Das Weltgericht soll Konflikte zwischen Staaten klären.
Die Ukraine wird in ihrem Vorgehen vor dem UN-Gericht von 32 westlichen Verbündeten unterstützt, darunter auch Deutschland. Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht bekannt. Prozesse vor dem Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen. Entscheidungen des IGH sind bindend – aber er hat keine Machtmittel, um sie auch durchzusetzen. Erst am Mittwoch hatte der IGH eine andere Klage der Ukraine gegen Russland aus dem Jahr 2017 in den meisten Punkten abgewiesen und Russland vom Vorwurf der Terrorismus-Finanzierung in der Ostukraine freigesprochen.