Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bezweifelt, dass Maja T. sich tatsächlich im Hungerstreik befindet. Laut Verteidiger Tamas Bajaky nimmt Maja T. seit acht Tagen keine feste Nahrung, sondern nur Flüssigkeiten zu sich und hat acht Kilogramm abgenommen. Hintergrund des Hungerstreiks ist unter anderem eine Forderung nach besseren Haftbedingungen – etwa ein Ende der Isolationshaft.
Der Richter ordnete während der Verhandlung mehrmals an, dass eine Sanitäterin überprüft, ob Maja T. der Verhandlung noch folgen könne. Er beendete die Verhandlung dann vorzeitig, weil Maja T. im Gerichtssaal eingeschlafen war.
Maja T. steht unter dem Verdacht, im Februar 2023 an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das BVerfG dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät.