Fußfessel nach spanischem Modell: Besserer Schutz vor Gewalttätern könnte 2026 kommen

Schläge, Bedrohungen, Stalking – in manchen Fällen kann der Ex-Partner zum Alptraum werden. Die elektronische Fußfessel soll schon bald dazu beitragen, Täter auf Abstand zu halten.

Eine elektronische Fußfessel für Gewalttäter könnte nach Einschätzung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schon ab dem kommenden Jahr in Deutschland eingeführt werden. Das sagte die SPD-Politikerin der Süddeutschen Zeitung.

Um etwa Frauen besser vor gewalttätigen Partnern zu schützen, plant Hubig eine Regelung nach dem sogenannten spanischen Modell. In Spanien werden keine festen Verbotszonen, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz der Betroffenen, überwacht. Stattdessen ist der Abstand zwischen Täter und Opfer maßgeblich: Das Opfer trägt eine GPS-Einheit – befindet sich der Täter mit der Fußfessel absichtlich oder unabsichtlich in der Nähe, wird bei der Polizei Alarm ausgelöst und das Opfer erhält einen Warnhinweis.

Nach dem Sommer werde sie einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte Hubig an. "Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter – also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen – eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Die Opfer können frei entscheiden, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.

Anti-Gewalt-Trainings und Schutz von Kindern

Zum Zeitplan sagte Hubig: "Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können." Wenn das Gesetz verabschiedet sei, müssten die Länder es noch in die Praxis umsetzen, diese seien schon an den Vorbereitungen. Die Innenminister und -ministerinnen von Bund und Ländern hatten auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz beschlossen, dass die Kapazitäten der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Hessen ausgeweitet werden sollen.

Auch die Teilnahme etwa an einem Anti-Gewalt-Training solle verpflichtend angeordnet werden können, erklärte die Ministerin. Und: "Wir wollen Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen." Zudem solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Einen Vorstoß für die Einführung einer elektronischen Fußfessel hatte bereits die vormalige Bundesregierung gemacht. Das Vorhaben konnte wegen der Neuwahl des Bundestages im Februar 2025 aber nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 4. August 2025 (dpa).

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