Das Bundeskabinett hat sich auf eine Formulierungshilfe zur Änderung des GewSchG geeinigt. Das Gesetz, das seit 2002 in Kraft ist, gibt den Betroffenen die Möglichkeit, vor den Familiengerichten Schutz gegen häusliche Gewalt zu suchen. Dabei konnten die Opfer bislang den Erlass einer Anordnung beantragen, die es bspw. untersagt, die gemeinsame Wohnung zu betreten, sich zu nähern oder den Kontakt zu suchen.
Der neue Entwurf soll die gerichtlichen Möglichkeiten nun erweitern. So sollen die Familiengerichte anordnen können, dass Täterinnen und Täter eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Auch soll den Opfern von häuslicher Gewalt ermöglicht werden, durch ein Gerät zu überprüfen, ob die Gewaltschutzanordnung befolgt wird. Davon erhofft sich das federführende Justizministerium auch einen Abschreckungseffekt, gegen die Anordnungen zu verstoßen. Käme es doch zu einem Verstoß, könnte die Polizei unmittelbar eingreifen.
Die Gerichte sollen die Fußfessel auch ohne Antrag des Opfers anordnen können. Die Maßnahme soll allerdings auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Opfers besteht. Eine solche Anordnung dürfte nach dem Entwurf höchstens für drei Monate erfolgen, könnte aber bei Fortbestehen der Gefahr für das Opfer verlängert werden.
Wissing: "Keine Zeit zu verlieren"
Weiterhin will die Bundesregierung den Familiengerichten die Möglichkeit geben, Täterinnen und Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingsgruppen zu verpflichten, in denen aufgezeigt wird, welche Lösungswege es gibt, wenn es zu einem Konflikt kommt.
Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) erklärt zur Vorstellung der Formulierungshilfe: "Der Kampf gegen häusliche Gewalt duldet keinen Aufschub. Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Seit Jahren steigen die Zahlen häuslicher Gewalt an. Opfer leiden unter den Folgen oft ein Leben lang. Die Politik muss deshalb handeln. Wir müssen insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen." In Spanien habe man mit dem Instrument der elektronischen Fußfessel gute Erfahrungen gemacht. Wissing appellierte auch an den Bundestag, den Entwurf noch vor der Bundestagswahl zu beschließen: "Im Kampf gegen häusliche Gewalt gibt es keine Zeit zu verlieren."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: "Ich bin dem neuen Bundesjustizminister Volker Wissing sehr dankbar, dass er den Gesetzentwurf vorgelegt hat, der vorher viel zu lange verschleppt und verzögert wurde. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer." Der Gesetzentwurf solle "sehr zügig beraten werden", betonte auch Faeser.