Die Initiative aus Bayern, die es den Rechtsschutzversicherern künftig ermöglicht hätte, ihre Kunden außergerichtliche Rechtsberatung anzubieten, scheiterte am Freitag in Leipzig. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, mitverantwortlich für den Vorschlag, erklärte dazu: "Die Justiz ist für die Menschen da. Viele wünschen sich bequeme und schnelle Lösungen unmittelbar durch einen Versicherer. In vielen anderen europäischen Ländern dürfen Rechtsschutzversicherer bereits außergerichtlich beraten. Diese Option sollte Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland nicht verwehrt werden."
Die Verwaltungsgerichte entlasten soll eine Änderung im Asylgesetz: Gerichtsverfahren sollen künftig nicht mehr nur nach Herkunftsstaaten bei einigen Gerichten zusammengefasst werden können, sondern nach den Dublin-Zielstaaten. Die Justizminister und -ministerinnen erhoffen sich davon Synergieeffekte, die letztlich eine effizientere Bearbeitung ermöglichen und für kürzere Verfahren im Asyl- und Ausländerrecht sorgen sollen.
Extremisten sollen keine Schöffen werden können
Personen mit extremistischem Hintergrund sollen nicht als ehrenamtliche Richter bzw. Richterinnen tätig sein können. Nach dem Willen der JuMiKo soll die fehlende Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, als zwingendes Berufungshindernis für Schöffinnen und Schöffen in § 44a Absatz 1 DRiG aufgenommen werden. Die Minister und Ministerinnen wollen so verhindern, dass das Vorliegen dieses Berufungshindernisses in späteren Verfahren einen absoluten Revisionsgrund darstellt.
Im Fokus standen zudem die Opfer von Identitätsmissbrauch: Der Diebstahl der Identität könne zwar geahndet werden, etwa als Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder in Form der Datenhehlerei. Aus Sicht der Justizminister und -ministerinnen fehlt aber in zielgenauer Schutz vor den teils gravierenden Folgen des Identitätsmissbrauchs. Hier müsse geprüft werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wenn ja, sei ein Gesetzentwurf vorzulegen.
In Sorge zeigten sich die Minister und Ministerinnen ob der Zunahme verschiedener Formen von illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten. Solche hybriden Angriffe gefährdeten die Demokratie, seien es Drohnenflüge über Flughäfen oder Fake-News. Das Strafgesetzbuch müsse daher dringend auf Reformbedarf geprüft werden.
Vergewaltiger-Netzwerken sagte die JuMiKo den Kampf an. Ein Beschlussvorschlag Niedersachsens zeige Strafbarkeitslücken in diesem Bereich auf, die das Bundesjustizministerium prüfen und schließen möge. "Es ist schier unerträglich, dass der Besitz – und unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bislang straflos ist", sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann. Diese Videos würden teilweise millionenfach im Netz heruntergeladen. Das müsse "schnellstmöglich" ein Ende haben.
Bundesjustizministerin will Voyeurismus strafbar machen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. "Der Rechtsstaat muss mehr tun, um Menschen vor Gewalt zu schützen", sagte die SPD-Politikerin nach der Justizministerkonferenz. Von den Ressortchefs der Länder bekam Hubig allerdings keinen vollen Rückenwind - sie konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Konkret geht es um Aufnahmen, bei denen zielgerichtet etwa der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert werde. Ein solcher Fall einer Joggerin in Köln hatte für Aufsehen gesorgt. Die junge Frau hatte eine Petition gestartet, damit solche Handlungen strafbar werden. Auch die Justizministerinnen und -minister der Länder berieten in Leipzig darüber, ob diese Art von Voyeurismus ein Straftatbestand werden solle. Einen entsprechenden Antrag zur Verschärfung des Sexualstrafrechts hatten Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingebracht. Einigen konnten sie sich jedoch nicht, Bedenken kamen von der Unionsseite.
Zwar seien sich alle einig, dass ein solches Verhalten vollkommen inakzeptabel sei, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). "Ich verurteile diese Belästigung von Frauen." Aber das Strafrecht sei keine "Super-Moral-Instanz" und dürfe nicht durch immer neue Sondertatbestände zersplittert werden. Hubig will dennoch einen Gesetzentwurf vorlegen. "Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen", sagte sie.


