Haushaltspolitiker verschieben abschließenden Etat-Beschluss im Ausschuss

Das BVerfG-Urteil hat die Haushaltspolitiker kalt erwischt. Weil noch viele Fragen offen sind, haben sie den abschließenden Ausschuss-Beschluss des Etats für 2024 um eine Woche verschoben. Grund ist die nach dem Urteil entstandene Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben.

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit Beratung der Einzelpläne der Ministerien soll heute zwar wie geplant beginnen. Am kommenden Dienstag sollen auf Antrag der Union jedoch noch Sachverständige zum Urteil gehört werden. Der Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am Donnerstag, den 23. November, in einer digitalen Sondersitzung fallen. Am Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags soll dagegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht gerüttelt werden. Er ist für den 1. Dezember vorgesehen.

"Wir können angesichts der Urteils nicht business as usal machen, so wie es die Ampel tut", betonte Unions-Haushälter Christian Haase. Die Verschiebung sei zwingend geboten. "Keiner kann die Dimension des Urteils in allen Facetten und damit die Auswirkungen auf den Haushalt 2024 überblicken." Es gehe um Rechtssicherheit und solides Arbeiten.

Klaffendes 60-Milliarden-Euro-Loch

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Projekte für den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Industrie als verfassungswidrig bewertet. Nun fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds – einem Sondervermögen, das wirtschaftlich parallel zum Bundeshaushalt geführt wird. Die Ampel-Koalition legte die Finanzierung geplanter Vorhaben vorübergehend auf Eis.

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnte das Urteil darüber hinaus aber Folgen für die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern haben. Die umfangreiche Begründung des Gerichts werde nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet, hieß es.

Die Union hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich eine komplette Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten das ab, damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Andernfalls hätte eine vorläufige Haushaltsführung gedroht. Das bedeutet, dass jeden Monat nur ein Zwölftel des Haushaltsvolumens genutzt werden darf. Nach Angaben aus der Koalition hätte Deutschland dann ab Januar möglicherweise seine Unterstützung für die Ukraine und Israel einschränken müssen.

Lindner schließt Steuererhöhungen aus, Habeck will an Investitionen festhalten

Steuererhöhungen als Folge der BVerfG-Entscheidung schloss Finanzminister Christian Lindner (FDP) heute aus. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte seinerseits an, weiter an der von ihm geplanten Förderung für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Industrie festzuhalten. Unterstützung erhielt er von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). "Dass wir eine Rekordquote bei Investitionen erreichen, das wird in jedem Fall gewährleistet sein", sagte dieser heute beim Handelskongress Deutschland. "Wir werden das auch sicherstellen. Es ist für die Funktionsfähigkeit unserer Volkswirtschaft von größter Bedeutung."

Die oppositionelle Union kündigte aus Protest gegen die Fortsetzung der Haushaltsverhandlungen an, keine eigenen Änderungsanträge in der Bereinigungssitzung zu stellen. "Dieser Schritt ist uns nicht leichtgefallen, da mit eigenen Anträgen die eigenen politischen Vorstellungen greifbar werden", schrieben die Haushälter Christian Haase und Mathias Middelberg am Donnerstag an ihre Fraktion. "Aber es ist ein notwendiges Signal, dass auf dieser Grundlage keine seriösen Haushaltsberatungen geführt werden können".

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. November 2023 (dpa).