Haus­halt 2024: "Hate Aid" wird wei­ter ge­för­dert

Die ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­ti­on "Hate Aid" wird 2024 wei­ter aus dem Bun­des­haus­halt ge­för­dert. Dies hat am 18.10.2023 der Haus­halts­aus­schuss ent­schie­den. Er be­schloss im Rah­men der Be­ra­tun­gen des Jus­tize­tats zudem, den Zu­schuss an die Stif­tung Da­ten­schutz zu er­hö­hen. 

Beide Än­de­run­gen gehen auf An­trä­ge der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen zu­rück. 600.000 Euro soll "Hate Aid" be­kom­men. Damit will die Ampel das Pro­jekt "Di­gi­ta­le Ge­walt in einem vo­la­ti­len Be­reich" un­ter­stüt­zen. Fer­ner soll die Ar­beit der Or­ga­ni­sa­ti­on wei­ter di­gi­ta­li­siert wer­den. Für 2023 ist im Haus­halt eine För­de­rung von 497.000 Euro ein­ge­stellt. Auch diese hatte der Haus­halts­aus­schuss be­schlos­sen. "Hate Aid" hatte zu­letzt mit einer Klage wegen an­ti­se­mi­ti­scher Nach­rich­ten bei Twit­ter auf sich auf­merk­sam ge­macht.

Für die Stif­tung Da­ten­schutz er­höh­te der Haus­halts­aus­schuss den Zu­schuss um 110.000 Euro auf 1,11 Mil­lio­nen Euro. Damit soll die Ar­beit der Stif­tung als "un­ab­hän­gi­ge Dis­kus­si­ons­platt­form und In­for­ma­ti­ons­platt­form zum Thema Da­ten­recht und Da­ten­po­li­tik" ge­stärkt wer­den, be­grün­de­ten die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen ihren Än­de­rungs­an­trag.

Um die Ar­beit des Na­tio­na­len Nor­men­kon­troll­ra­tes zu un­ter­stüt­zen, sol­len fer­ner zu­sätz­li­che 210.000 Euro für Sach­mit­tel zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Für die Ge­gen­fi­nan­zie­rung ihrer Än­de­run­gen nah­men die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen Kür­zun­gen in einem Titel zur Ver­wal­tungs­kos­ten­er­stat­tung an die Län­der vor und er­höh­ten die Glo­ba­le Min­der­aus­ga­be.

Im Jus­tizetat des Re­gie­rungs­ent­wur­fes (BT-Drs. 20/7800) sind für 2024 Aus­ga­ben in Höhe von 1,03 Mil­li­ar­den Euro vor­ge­se­hen (2023: 1,01 Mil­li­ar­den Euro). Grö­ß­ter Aus­ga­be­pos­ten sind die Per­so­nal­aus­ga­ben mit 435,2 Mil­lio­nen Euro. Als Plan­stel­len und Stel­len sind wie in die­sem Jahr 6.312 aus­ge­wie­sen.

Wei­te­re Än­de­run­gen an dem Ein­zel­plan sind noch in der Be­rei­ni­gungs­sit­zung mög­lich. Dann wer­den auch die Stel­len­plä­ne auf­ge­ru­fen. Der Jus­tizetat von 2023 hatte im We­sent­li­chen dem von 2022 ent­spro­chen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 23. Oktober 2023.

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