Haushalt 2024: "Hate Aid" wird weiter gefördert

Die gemeinnützige Organisation "Hate Aid" wird 2024 weiter aus dem Bundeshaushalt gefördert. Dies hat am 18.10.2023 der Haushaltsausschuss entschieden. Er beschloss im Rahmen der Beratungen des Justizetats zudem, den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz zu erhöhen. 

Beide Änderungen gehen auf Anträge der Koalitionsfraktionen zurück. 600.000 Euro soll "Hate Aid" bekommen. Damit will die Ampel das Projekt "Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich" unterstützen. Ferner soll die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Für 2023 ist im Haushalt eine Förderung von 497.000 Euro eingestellt. Auch diese hatte der Haushaltsausschuss beschlossen. "Hate Aid" hatte zuletzt mit einer Klage wegen antisemitischer Nachrichten bei Twitter auf sich aufmerksam gemacht.

Für die Stiftung Datenschutz erhöhte der Haushaltsausschuss den Zuschuss um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit soll die Arbeit der Stiftung als "unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik" gestärkt werden, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag.

Um die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates zu unterstützen, sollen ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Für die Gegenfinanzierung ihrer Änderungen nahmen die Koalitionsfraktionen Kürzungen in einem Titel zur Verwaltungskostenerstattung an die Länder vor und erhöhten die Globale Minderausgabe.

Im Justizetat des Regierungsentwurfes (BT-Drs. 20/7800) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 1,03 Milliarden Euro vorgesehen (2023: 1,01 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit 435,2 Millionen Euro. Als Planstellen und Stellen sind wie in diesem Jahr 6.312 ausgewiesen.

Weitere Änderungen an dem Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung möglich. Dann werden auch die Stellenpläne aufgerufen. Der Justizetat von 2023 hatte im Wesentlichen dem von 2022 entsprochen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 23. Oktober 2023.