Justizetat für 2023 soll fast gleich bleiben

Für den Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums sind laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 953,4 Millionen Euro veranschlagt. Das sind mit 15,4 Millionen Euro 1,6% mehr als das Soll für 2022, berichtete der Pressedienst des Bundestags am Montag. Die überwiegend durch das Deutsche Patent- und Markenamt erzielten Einnahmen sollen mit rund 640 Millionen Euro 4,5 Millionen Euro geringer ausfallen.

Personalausgaben in Höhe von 616,2 Millionen Euro

Bei dem Einzelplan handelt es sich im Schwerpunkt um einen Verwaltungshaushalt. Die Personalausgaben mit 616,2 Millionen Euro (Soll 2022: 595,7 Millionen Euro) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 200,7 Millionen Euro (Soll 2022: 195,3 Millionen Euro) machen 85,7% des Ausgabenvolumens aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 128 Millionen Euro (Soll 2022: 127,9 Millionen Euro) eingeplant, für Investitionen 20,5 Millionen Euro (Soll 2022: 26,4 Millionen Euro). Die im Kapitel 0710 ("Sonstige Bewilligungen") zusammengefassten Programmausgaben sollen 2023 bei 40,5 Millionen Euro liegen und damit um 1,3 Millionen Euro niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Weniger erhalten daher unter anderem die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit und "Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung". Auch die "Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben" sollen mit 2,3 Millionen Euro etwas geringer als in diesem Jahr ausfallen. Der Zuschuss für die Stiftung Datenschutz soll wie in diesem Jahr bei einer Million Euro liegen.

Ministeriumsetat bleibt ähnlich

Kaum Veränderungen gibt es im eigentlichen Ministeriumsetat (Kapitel 0712), dem Etat des Bundesgerichtshofs (Kapitel 0713) und dem Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714). Etwas stärker sinkende Ansätze sind beim Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) mit 18,7 Millionen Euro (Soll 2022: 20,5 Millionen Euro) und beim Bundespatentgericht (Kapitel 0717) mit 15,3 Millionen Euro (Soll 2022: 17,4 Millionen Euro) verzeichnet. Dem Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sollen laut Entwurf im kommenden Jahr Mittel in Höhe von 100,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen und damit rund 1,5 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Einnahmen sind für 2023 mit 139,2 Millionen Euro veranschlagt und damit um zwei Millionen Euro höher als in diesem Jahr.

457,4 Millionen Euro Einnahmen beim Patent- und Markenamt

Der Etat des Deutschen Patent- und Markenamts soll 2023 bei 254,7 Millionen Euro liegen und damit 9,5 Millionen Euro höher als in diesem Jahr. Die Steigerung ist überwiegend auf höher veranschlagte Personalausgaben zurückzuführen. Die Einnahmen sollen dem Entwurf zufolge 457,4 Millionen Euro betragen und damit zwei Millionen Euro höher als in diesem Jahr ausfallen.

6184,8 Planstellen und Stellen

Der Personalhaushalt sieht für 2023 dann 6184,8 Planstellen und Stellen vor, für 2022 sind es 6179,2. Als Leerstellen sind in beiden Jahren jeweils 278,0 angegeben. Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche vom 05. bis 09.09.2022 stattfinden.

Redaktion beck-aktuell, 9. August 2022.