Eine Bestätigung vom Gericht gab es zunächst nicht. Der Verband will gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer angehen, das er für verfassungswidrig hält. Weitere Klagen in anderen Bundesländern seien geplant. Das sei allerdings in der Regel erst möglich, wenn die Finanzverwaltungen entsprechende Einsprüche von Betroffenen abgelehnt hätten, sagte Barent.
Ab 2025 soll die Grundsteuer auf neuer Basis berechnet werden. Das hat das Verfassungsgericht vorgeschrieben, weil bislang mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Die Bundesländer können selbst entscheiden, wie sie die Steuer künftig erheben. Die meisten von ihnen übernehmen aber das vom Bund vorgeschlagene Berechnungsmodell.
Verband fürchtet hohe Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Laut Bundesregierung soll die Grundsteuer insgesamt nicht steigen. Einige Finanzressorts der Länder teilten ergänzend mit, dass die Steuer für einige Eigentümer zwar sinken oder steigen kann, die Summe insgesamt aber nicht höher ausfallen soll. Der Verband fürchtet hohe Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Zuvor hatte die "Wirtschaftswoche" berichtet.