Keine Wiederaufnahme: Hanno Berger muss im Gefängnis bleiben
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Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern - dort wird er nach einem Kölner Gerichtsbeschluss auch bleiben.

Der verurteilte Straftäter und frühere Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger (75) kann seine letzten Hoffnungen auf ein neues Gerichtsverfahren nun endgültig begraben. Das LG Bonn hatte Berger im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (62 KLs 2/20), später folgte eine weitere Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten vom LG Wiesbaden wegen anderer Fälle. Der BGH bestätigte später beide Urteile.

Berger gab nicht auf, berief sich auf neue Beweise, widerrief sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Vorwürfe und beantragte vor dem LG Köln die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, dass sein langjähriger Geschäftspartner und ehemaliger guter Freund, der als Kronzeuge die Seiten gewechselt und im Prozess gegen Berger ausgesagt hatte, falsche Angaben gemacht habe und man diesem nicht glauben könne. Außerdem habe dieser sein Geständnis im Nachgang selbst widerrufen. 

Wiederaufnahme des Verfahrens "endgültig abgelehnt"

Doch das LG Köln war anderer Auffassung und verwarf Bergers Antrag im August 2025 als unzulässig, woraufhin der Verurteilte eine Beschwerde beim OLG Köln einreichte. Das war gewissermaßen der Griff nach dem letzten Strohhalm, der Berger noch blieb, damit er doch noch auf freien Fuß kommt. Der heute 75-Jährige sitzt seit seiner Auslieferung aus der Schweiz 2022 hinter Gittern.

Dort wird er auch bleiben, denn das OLG Köln wies die Beschwerde ab, wie es nun mitteilte. Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass für die Annahme, dass das LG Bonn eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hätte verkünden können. Die Richterinnen und Richter betonten, dass auch Bergers Rückzieher von seinem früheren Geständnis nichts an der Entscheidung ändere. Wer sein Geständnis widerrufen will, muss nachvollziehbar darlegen, warum er damals die Unwahrheit gesagt haben soll – und welches Motiv er gehabt hätte, sich selbst fälschlich zu belasten. All das habe Berger nicht geliefert.

Da es gegen den Beschluss des OLG kein weiteres Rechtsmittel mehr gebe, sei die Wiederaufnahme des Verfahrens nun "endgültig abgelehnt", so das OLG. 

Cum-Ex führte zu Milliardenschaden für die Allgemeinheit

Berger gilt als Wegbereiter für die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Die Geschäfte waren in ihrer Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei vielen Banken verbreitet, der Skandal gilt als größter Steuerbetrug der deutschen Geschichte.

Berger pries die Geschäfte bei Banken und Vermögenden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh "Mr. Cum-Ex" in die Schweiz und entzog sich dort jahrelang der deutschen Justiz. 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Politik reagierte erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2026 - 3 Ws 66/25

Redaktion beck-aktuell, sst, 10. April 2026 (ergänzt durch Material der dpa).

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