Nach der Richtlinie gegen Greenwashing, die die EU-Kommission 2023 vorgeschlagen hat, sollen die Unternehmen sich ökologische Werbeaussagen künftig vorab genehmigen lassen müssen. Für die Genehmigung sollen die EU-Länder Gutachter beauftragen. Nach dem Willen des Parlaments sollten die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden – einfachere Angaben und Erzeugnisse auch schneller.
Hingegen sollen Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter) nicht unter die neuen Vorschriften fallen; KMU (weniger als 250 Mitarbeiter) sollen zudem im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit haben, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssten mit Sanktionen rechnen. Als Beispiele nennt das Parlament den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Geldstrafen von mindestens 4% ihres Jahresumsatzes.
Verboten bleiben sollen Angaben, die ausschließlich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen. Unternehmen könnten jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die CO2-Gutschriften der Systeme müssten aber zertifiziert und von hoher Integrität sein, wie beispielsweise gemäß dem Rahmen für eine Zertifizierung von CO2-Entnahmen. Das Parlament beschloss außerdem, dass Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, vorerst weiterhin möglich sein sollten, die Kommission jedoch in naher Zukunft ein vollständiges Verbot erwägen sollte.
Das Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung mit 467 Stimmen gegen 65 Stimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Nach der Europawahl am 9. Juni muss das neue Parlament das Verfahren weiterverfolgen.