EU-Kommission will gegen "Greenwashing" vorgehen

Die Europäische Kommission hat gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen - sogenanntes Greenwashing - vorgeschlagen. So sollen Verbraucher mehr Klarheit und Sicherheit erhalten, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist. Der Vorschlag für die "Green Claims"-Richtlinie muss noch vom EU-Parlament und vom Rat gebilligt werden.

Umweltaussagen häufig vage oder irreführend

Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge wurden 53,3% der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. 40% der Aussagen seien nicht belegt gewesen. Da es keine gemeinsamen Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen, sogenannten Green Claims, von Unternehmen gebe, komme es zu Grünfärberei und es entstünden ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt. Nach dem Kommissionsvorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden.

Über 230 verschiedene Umweltzeichen

Außerdem soll gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden, von denen es derzeit laut Kommission mindestens 230 verschiedene gibt. Der Richtlinienvorschlag deckt alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst ab. Ausgenommen sollen jedoch bereits "zuverlässige" Umweltaussagen sein, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel. Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen die Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechende Prüfsysteme einrichten.

Künftig klare Vorschriften und Kennzeichnungen

Durch mehrere Vorschriften soll künftig sichergestellt werden, dass diese Angaben sachdienlich kommuniziert werden. So sollen beispielsweise keine Werbeaussagen oder Zeichen mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, außer wenn dies nach den EU-Vorschriften so vorgesehen ist. Werden Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen, so sollen solche Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen. Neue öffentliche Umweltkennzeichnungssysteme sollen nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden. Es gibt detaillierte Vorschriften zu Umweltzeichen im Allgemeinen: Sie müssen auch verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sein und regelmäßig überprüft werden.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2023.