Streit um Gewalthilfegesetz: Union sieht keine Einigungsmöglichkeit

Nach dem Ampel-Aus hatten SPD und Grüne einen Vorschlag für ein Gewalthilfegesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgelegt. Bei der Beratung im Bundestag am Freitag wurde klar: CDU und CSU sehen keinen Raum für eine Einigung vor den Neuwahlen – obwohl auch die Union handeln will.

"Die dramatische Zunahme von Gewalt gegen Frauen muss sofort und nachhaltig gestoppt werden", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Ein Entwurf von SPD und Grünen für ein Gewaltschutzgesetz, über den der Bundestag am Freitag erstmalig beraten hatte, enthalte dafür aber kaum effektive Maßnahmen.

Ihre Fraktion fordere deshalb einen "Drei-Ebenen-Ansatz", so Lindholz gegenüber der dpa: Zunächst brauche es eine schnelle Verständigung mit den Ländern, um die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern und einen zügigen Ausbau von Plätzen in solchen Zufluchtsstätten zu garantieren. Außerdem müsse klargestellt werden, dass hier nur Frauen aufgenommen würden, die keine Transfrauen seien. "Auf der zweiten Ebene benötigen wir als starke Präventionsmaßnahme unbedingt die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter, damit Männer wirksam Abstand halten", sagte die CSU-Politikerin. 

Krings: Konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft

Die dritte Ebene, auf der die Union Änderungsbedarf anmeldet, ist die der Strafverfolgung. "Dass Frauen aus ihrer Wohnung vor Männern ins Frauenhaus fliehen müssen, dürfen wir nicht als Normalfall bei Gewalt in der Familie hinnehmen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings.

Wichtig seien im Umgang mit den Tätern schnelle Verfahren und konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft. Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 180.715 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt. Das war ein Anstieg um 5,6% im Vergleich zu 2022. 

SPD und Grüne wollen Rechtsanspruch auf Beratung

Der Gesetzentwurf der Koalition will einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Beratung für Betroffene über einen Rechtsanspruch regeln. Die Länder sollen zudem verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz und Beratungsangeboten bereitzustellen. Das bedeutet vor allem eine ausreichende Anzahl an Frauenhausplätzen. Im Gegenzug werde sich der Bund an der Finanzierung beteiligen. 

Zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Tätern gibt es zwar einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, zu dem Länder und Verbände bis zum 13. Dezember Stellung nehmen können. Ob dieser noch rechtzeitig vor der für Februar geplanten Neuwahl Kabinett, Bundestag und Bundesrat passiert, ist allerdings fraglich.

Kritik im Bundestag - nicht nur von der Union

Am Freitag war etwa eine Stunde lang im Bundestag über das Thema debattiert worden. Union und Linke warfen den verbleibenden Koalitionsparteien vor, mit dem Vorhaben zu lange gewartet zu haben. Dagegen verteidigte sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen). Man habe zwei Jahre lang intensiv beraten. Dass die Verhandlungen lange gedauert hätten, sei aber kein Grund, jetzt nicht zu handeln, erklärte die Ministerin. Auch SPD und Grüne warben dafür, das Gesetz noch vor den Neuwahlen zu verabschieden. Den Entwurf sowie Anträge der verschiedenen Fraktionen hat das Parlament in den Frauenausschuss verwiesen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. Dezember 2024 (dpa).