Erprobt werden soll die neue Verfahrensart zunächst an einigen ausgewählten Gerichten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nach der ersten Aussprache an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Das geplante Online-Verfahren richtet sich in erster Linie an Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche mit niedrigen Streitwerten durchsetzen wollen. Ihnen soll dafür ein einfaches, nutzerfreundliches, barrierefreies und digital unterstütztes Verfahren zur Verfügung stehen.
Mit dem neuen Verfahren soll sich auch die Arbeit an den Gerichten effizienter gestalten. Eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und der Einsatz technischer Werkzeuge soll bei Massenverfahren wie auch allgemein bei Geldforderungen vor Amtsgerichten eine ressourcenschonende Bearbeitung ermöglichen.
In die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen auch Anwältinnen und Anwälte einbezogen werden. Dabei soll die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden.


