Mehr Befugnisse soll die Bundespolizei bei der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erhalten. Sie soll zudem mobile Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte sowie technische Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme einsetzen dürfen. Ihr soll es künftig auch zustehen, die Telekommunikation zu überwachen, Mobilfunkkarten und Handys zu identifizieren und zu lokalisieren sowie eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.
Zugleich sollen die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an verfassungsgerichtliche Vorgaben angepasst werden. Das BVerfG hatte das BKA-Gesetz 2016 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzentwurf setzt auch die Karlsruher Vorgaben zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen um.
Vorschriften zum Datenschutz sollen eine EU-Richtlinie vom April 2016 (RL (EU) 2016/680) umsetzen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.
Daneben soll eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen werden, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit würde der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet werden. Ziel sei ein besserer Schutz vor Extremisten, die im Fall einer Beschäftigung für die Bundespolizei als Innentäter versuchen könnten, deren Aufgabenerfüllung "zu behindern, zu gefährden oder zu unterwandern". Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei vor. Eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes hatten Union und SPD bereits in der letzten Legislaturperiode geplant. Das Vorhaben war im Juni 2021 aber am Widerstand des Bundesrates gescheitert.