Weder Online-Durchsuchung noch elektronische Gesichtserkennung
Weiterhin nicht erlaubt sein werde die Online-Durchsuchung und die elektronische Gesichtserkennung. Union und SPD hatten lange über eine Novellierung des Gesetzes diskutiert, das aus dem Jahr 1994 stammt. "Jede Seite war am Ende kompromissbereit, so dass ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten jetzt auf dem Tisch liegt", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der Zeitung in Bezug auf das Eckpunktepapier. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei nannte es einen "Akt der Wertschätzung gegenüber den Beamten". Es sei ein schönes Zeichen, dass die Fraktionen ein knappes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl auf parlamentarischer Ebene eine Einigung erreicht hätten.
Platzverweise und Blutprobenentnahme
Laut dem Bericht soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei "unerlaubtem Aufenthalt" in Deutschland selbst durchführen können. Sie bekommt demnach auch das Recht, selbst Platzverweise zu erteilen oder Blutproben entnehmen zu lassen. Bisher durften das nur die Landespolizeien.