Kabinett beschließt Gesetzentwurf für schnellere Abschiebungen
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Die Bundesregierung will Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern. Sie hat dazu heute einen Gesetzentwurf beschlossen. Geplant sind unter anderem mehr Befugnisse für Behörden, weniger Vorwarnungen für Betroffene und ein längerer Ausreisegewahrsam.

Nach dem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen schneller und einfacher abgeschoben werden können – bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, auch unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung.

Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen soll insbesondere dazu ermöglicht werden, um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können. Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen will die Regierung das Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen.

Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen künftig ein eigenständiger Grund für Abschiebehaft sein. Eine Abschiebung soll bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen sind für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren geplant.

Härteres Vorgehen gegen Schleuser 

Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen nach dem Gesetzentwurf ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Verhindert werden soll künftig, dass Abschiebungen durch missbräuchliche Asylfolgeanträge vereitelt werden.

Laut Bundesregierung soll außerdem die Schleusung von Kindern strafbar sein. Die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden. Wenn sie mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer wiegen.

Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf: Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren sollen länger gültig sein (sechs statt bisher drei Monate), ebenso Aufenthaltserlaubnisse von subsidiär Schutzberechtigten (drei Jahre statt ein Jahr).  Auch elektronische Aufenthaltstitel von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sollen länger als bisher gelten.

Kritik aus Union und Verbänden

Sowohl aus der Union als auch von Flüchtlingsverbänden kam Kritik an den Plänen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), begrüßte den Abbau von Hürden für Abschiebungen. Er merkte aber an: "Entscheidend ist, den ungezügelten Zustrom der Asylmigration auszubremsen." Unerlaubte Einreisen nach Deutschland und Europa müssten reduziert werden. Wiebke Judith von Pro Asyl bemängelte, die Bundesregierung opfere die Rechte der Betroffenen dem "rechtspopulistischen Diskurs". "Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden."

Kritik kam aber auch aus den Reihen der Ampel-Koalition: Jamila Schäfer von der Bundestagsfraktion der Grünen sagte dem Nachrichtenportal "t-online": "Wir dürfen nicht so tun, als läge die Lösung beim Thema Migrationspolitik vor allem bei Abschiebungen, weil die meisten Menschen gar nicht abgeschoben werden können, weil sie aus Kriegsgebieten wie der Ukraine, Syrien oder Afghanistan kommen."

Regeln bereits 2017 veschärft

Zwischen Januar und Juni dieses Jahres gab es nach einer Auskunft der Bundesregierung an die Linksfraktion insgesamt 7.861 Abschiebungen aus Deutschland. Im Vorjahreszeitraum waren es nach einer Angabe aus dem vergangenen Jahr 6.198 Abschiebungen. Am 30. Juni waren insgesamt 279. 098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Die meisten von ihnen (224.768) waren aber geduldet und können nicht abgeschoben werden. Gründe dafür können Krankheiten oder fehlende Papiere sein.

Bereits 2017 war ein Gesetz in Kraft getreten, das die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern sollte. Das Gesetz enthielt auch Verschärfungen für "Ge­fähr­der".

Redaktion beck-aktuell, ew, 25. Oktober 2023 (ergänzt durch Material der dpa).