Das Gesetz beeinträchtige die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von denen, die von männlicher Gewalt betroffen sind, so Alsalem. Dem Gesetz zur Geschlechterselbstbestimmung fehlten die notwendigen Schutzmaßnahmen, um einen Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern. Ihre Sorge bezieht sich auf Frauenhäuser, gemeinsame Toiletten oder Umkleideräume.
Die Bundesregierung hat die Vorwürfe Alsalems schriftlich zurückgewiesen. In ihrer Antwort von August auf einen Brief von Alsalem heißt es: "Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, dass sie bei der Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts ′eine Reihe von menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt′". Das Gesetz, das das Kabinett im August 2023 auf den Weg gebracht hatte, sei in Bezug auf die Menschenrechte aller einwandfrei begründet. Der Bundestag hatte das Gesetz im April 2024 verabschiedet. Vorangegangen war eine teils hochemotionale Debatte.
Die Jordanierin Alsalem ist vom UN-Menschenrechtsrat als Expertin für das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen berufen worden. Sie ist unabhängig von den Vereinten Nationen und informiert den Menschenrechtsrat bei Bedarf zu dem Thema. Alsalem kritisiert an dem Gesetz auch, dass Mädchen schon mit 14 ohne Einverständnis ihrer Eltern ihr Geschlecht ändern können, wenn ein Gericht zustimmt.