Dem Täter wird eine elektronische Fußfessel angelegt, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. So überwacht ein System die geografische Distanz zwischen Täter und Opfer. Kommt der Täter dem Opfer zu nahe, wird automatisch ein Alarm ausgelöst, der die Polizei informiert. Der Vorteil dieses in Spanien bereits weitläufig genutzten Systems, das auch die Bewegungen des Opfers analysiert, ist, dass sich die schutzbedürftige Person frei bewegen kann, ohne den Schutz zu verlieren.
In Sachsen wird jetzt eine solche Fußfessel zum Schutz einer Frau eingesetzt, deren Ex-Mann bereits eine Haftstrafe verbüßt hat und nun unter Führungsaufsicht steht. Die notwendige Technologie stammt aus Hessen. Dort befindet sich auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht.
In Deutschland steigt die Zahl der Straftaten, die geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtet sind. Das ergibt sich aus einem Lagebild des BKA, das die Bundesregierung im November letzten Jahres vorgestellt hat. "Es ist klar, wir müssen mehr tun, um vermeintliche Opfer zu schützen", sagte vor diesem Hintergrund Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation im letzten Jahr eingeführt. Die Länder können sie derzeit aber nur in Fällen der Führungsaufsicht anwenden. Hessens Justizminister Christian Heinz geht das nicht weit genug: Damit häusliche Gewalt erst gar nicht erst entstehen könne, bedürfe es einer Änderung im Gewaltschutzgesetz, um mögliche Opfer präventiv zu schützen. Auch Geiert plädiert für eine entsprechende Gesetzesänderung.