Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron ist wegen einer auf Twitter verbreiteten Fotomontage zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 125 Euro verurteilt worden. Das AG München sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass die Collage den verbotenen Hitlergruß darstellt und damit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation im Sinn des § 86a StGB verwendet wurde.
Die Richterin begründete das Urteil mit der "Zusammensetzung der Fotos", auf denen unter anderem Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen waren. Bystron hatte die Collage im Jahr 2022 anlässlich der Entlassung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk mit dem Kommentar "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!" veröffentlicht.
Bystron gilt als nicht vorbestraft
Der AfD-Politiker war zur Verhandlung nicht erschienen und ließ sich von seinem Verteidiger Peter Solloch vertreten. Dieser sprach von einem "politischen Hintergrund" des Verfahrens und legte Vergleichsbilder anderer Personen mit erhobenem Arm als Beweismittel vor. Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht.
Bystron gilt trotz dieses Urteils als nicht vorbestraft. Nach § 32 BZRG erfolgt ein Eintrag in das Führungszeugnis erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 110 Tagessätze gefordert.
Der Prozess war zustande gekommen, weil Bystron Einspruch gegen einen zuvor erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Im Vorfeld hatte er das Verfahren als "Diskreditierung" im Europawahlkampf bezeichnet und der Justiz vorgeworfen, sich für "parteipolitische Spielchen instrumentalisieren" zu lassen. Bystron war von 2017 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestags. Zeitweise wurde er vom Verfassungsschutz beobachtet. Seit 2024 sitzt er für die AfD im Europäischen Parlament.
Ob Bystron gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. Dafür bleibt ihm eine Woche Zeit.


