VG München: Verfassungsschutz darf Bayerns AfD-Chef weiter beobachten

Bayerns AfD-Chef Petr Bystron darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden, aber ohne öffentliche Nennung seines Namens. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es erachtete eine bloße Beobachtung des Politikers aus offenen Quellen als zulässig. Eine Berichterstattung dazu unter Nennung seines Namens habe der Verfassungsschutz jedoch zu unterlassen (Az.: M 22 E 17.1861).

VG München nennt Bystrons Namen nicht

Das Gericht teilte mit, der Beschluss über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz "des Antragstellers" sei am 28.07.2017 ergangen. Es nannte Bystrons Namen nicht. Dieser hatte selbst über die Entscheidung per Email informiert, auch ARD und "Süddeutsche Zeitung" hatten darüber berichtet.

Hintergrund: Sympathiebekundungen für "Identitäre Bewegung"

Mitte April 2017 war bekannt geworden, dass Bystron beobachtet wird. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, begründete dies mit dessen wiederholten Sympathiebekundungen für die rechtsextreme "Identitäre Bewegung" in Bayern. Die "Identitären" werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie wenden sich gegen eine angebliche "Überfremdung" durch Einwanderer.

VG München verurteilt Namensnennung

Der Verfassungsschutz hätte die Öffentlichkeit über möglicherweise verfassungsfeindliche Aktivitäten der "Identitären Bewegung" und deren Beziehungen zu Parteien auch ohne Nennung Bystrons unterrichten können, so das Gericht. Die Namensnennung gehe mit einer Stigmatisierung in der Öffentlichkeit einher, die schwer rückgängig gemacht werden könne.

Bystron sieht Namensnennung politisch motiviert

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe "sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht, um einen schmutzigen Wahlkampftrick zu inszenieren", kommentierte Bystron die Entscheidung des Gerichts. Dafür habe er nun "eine verdiente Klatsche erhalten".

VG München, Beschluss vom 28.07.2017 - M 22 E 17.1861

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2017 (dpa).

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