VG München nennt Bystrons Namen nicht
Das Gericht teilte mit, der Beschluss über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz "des Antragstellers" sei am 28.07.2017 ergangen. Es nannte Bystrons Namen nicht. Dieser hatte selbst über die Entscheidung per Email informiert, auch ARD und "Süddeutsche Zeitung" hatten darüber berichtet.
Hintergrund: Sympathiebekundungen für "Identitäre Bewegung"
Mitte April 2017 war bekannt geworden, dass Bystron beobachtet wird. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, begründete dies mit dessen wiederholten Sympathiebekundungen für die rechtsextreme "Identitäre Bewegung" in Bayern. Die "Identitären" werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie wenden sich gegen eine angebliche "Überfremdung" durch Einwanderer.
VG München verurteilt Namensnennung
Der Verfassungsschutz hätte die Öffentlichkeit über möglicherweise verfassungsfeindliche Aktivitäten der "Identitären Bewegung" und deren Beziehungen zu Parteien auch ohne Nennung Bystrons unterrichten können, so das Gericht. Die Namensnennung gehe mit einer Stigmatisierung in der Öffentlichkeit einher, die schwer rückgängig gemacht werden könne.
Bystron sieht Namensnennung politisch motiviert
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe "sein Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht, um einen schmutzigen Wahlkampftrick zu inszenieren", kommentierte Bystron die Entscheidung des Gerichts. Dafür habe er nun "eine verdiente Klatsche erhalten".