Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur globalen Mindestbesteuerung umsetzen. Die neue Steuer soll ab 2026 gelten und dem Fiskus - so der Wunsch der Bundesregierung - jährlich Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe bescheren. "Wir schätzen, dass 200 Milliarden Euro in die Kassen der Staatengemeinschaft zusätzlich fließen", sagte OECD-Vertreter Achim Pross. Auf Deutschland werde davon ein merkenswerter Betrag entfallen. Skeptischer äußerte sich Christoph Trautvetter vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit. "Digitale Großunternehmen und Steuervermeidung bleiben auch in Zukunft spannend", sagte er.
Die Frage, ob mit Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden sollten, konnten die Sachverständigen nicht einheitlich beantworten. Für eine Vereinfachung machten sich insbesondere die Sachverständigen Nadia Altenburg von der Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüferkanzlei Flick Gocke Schaumburg und Deborah Schanz von der Ludwig-Maximilians-Universität München stark.
Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer sprach von einer der "kompliziertesten Regelungen" und mahnte Vereinfachungen an. Insbesondere stelle sich die Frage, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung trotz der globalen Mindeststeuer beibehalten werden solle. Beide hätten das Ziel, die steuerliche Gewinnverlagerung in ausländische Steueroasen zu vermeiden. Dem widersprach ein Vertreter des Deutschen
Gewerkschaftsbundes und verwies darauf, dass die
Hinzurechnungsbesteuerung ein "ganz eigenes Instrument" sei.
DGB-Vertreter für höheren Mindeststeuersatz
"Wir haben in Deutschland einen Mindeststeuersatz von 25%", sagte der DGB-Vertreter weiter. Darauf rekurriere das deutsche Außensteuerrecht. "Jetzt soll dieses Niveau für international tätige Konzerne bei den infrage stehenden Sachverhalten nochmal abgesenkt werden". Eine Bäckerei werde dadurch deutlich höher besteuert als ein internationaler Konzern. "Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um an die 25% ranzukommen", lautet die DGB-Argumentation. Derzeit sieht der Gesetzentwurf ein Steuermindestniveau von 15% vor.
Dass die neuen Regelungen im Gesetzentwurf insbesondere für Personengesellschaften zu einem hohen Aufwand bei der steuerlichen Erfassung führen würden, machte Dirk Nolte von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young deutlich. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach sich für Vereinfachungen aus und hob in diesem Zusammenhang die sogenannte Safe-Harbours-Regelung hervor.