Gesetzentwurf zur Mindeststeuer liegt vor

Die geplante Mindestbesteuerung für große Unternehmen soll dem Staat ab 2026 jährlich mehrere Hundert Millionen Euro einbringen. Das geht Medienberichten zufolge aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP) hervor. Unabhängig davon, wo die Gewinne der Unternehmen entstehen, sollen mindestens 15% abgeführt werden.

Die Mindeststeuer soll verhindern, dass große Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben. “Gewinne in Deutschland zu machen und dann irgendwo anders fast keine Steuern zu zahlen - dieses Geschäftsmodell kommt zum Ende“, sagte Lindner heute. “Konzerne, die auf unserem Markt Gewinne erzielen, müssen sich auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.“

Für Deutschland rechnet das Finanzministerium mit Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich - allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach Einführung der Mindeststeuer. Im ersten Jahr, also 2025, könnten noch Kosten von rund 50 Millionen Euro entstehen. Im Jahr 2026 sollen dann rund 910 Millionen in die Staatskassen fließen, 2027 rund 535 Millionen und 2028 rund 285 Millionen.

Neuregelung soll in 138 Staaten gelten

Die Mindestbesteuerung ist ein Teilen einer globalen Reform der Unternehmenssteuern, der sich 138 Staaten angeschlossen haben. Künftig müssen demnach alle international agierenden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz mindestens 15% Steuern zahlen. Darunter fallen früheren Angaben zufolge 600 bis 800 deutsche Firmen.

Die Regelung ist unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält das Recht, Gewinne aus einer Steueroase mit 10% nachzuversteuern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung von 15% unterliegen.

Zugleich soll die sogenannte Lizenzschranke abgeschafft werden. Diese sollte bisher verhindern, dass Großkonzerne Lizenzen oder Patente an Tochterfirmen in Steueroasen verkaufen und von diesen dann für hohe Gebühren zurückmieten. Aus Sicht des Finanzministeriums ist diese Schranke künftig nicht mehr nötig. Lindner will darauf achten, dass möglichst wenig Aufwand auf die Unternehmen zukommt.

Industrie warnt vor zu viel Bürokratie

Der Verband der chemischen Industrie warnte vor einem enormen Zusatzaufwand für die Konzerne. “Es darf kein Bürokratiemonster entstehen - sonst drohen weitere Standortnachteile gegenüber den USA und China.“ Als Folge könnten weitere Investitionen aus Deutschland abfließen. Der Gesetzentwurf zeige schon richtige Ansätze, ein Risiko sei jedoch, dass sich die USA bisher nicht beteiligten.

Reform für Digitalkonzerne steht noch aus

Der zweite Teil der internationalen Steuerreform, eine Neuregelung für große Digitalkonzerne, lässt derweil noch auf sich warten. Hier gebe es weiterhin Verhandlungen auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), hieß es im Finanzministerium.

Digitalkonzerne können etwa durch Internetverkäufe oder Einnahmen durch Werbeklicks auch in Staaten hohe Gewinne machen, in denen sie keine Niederlassung haben. Nach der bisherigen Gesetzgebung werden hier dann kaum Steuern fällig. Nun soll geregelt werden, dass die Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie auch die Gewinne erwirtschaften.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2023 (dpa).