Nach Angaben des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 9.11.2023 - 6 K 228/20) liegen die Entscheidungsgründe noch nicht vor. Die Revision sei nicht zugelassen worden. Es bestehe aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof einzulegen. Nach dpa-Informationen geht es um eine Klage der Warburg-Bank, mit der diese Steuerrückforderungen des Fiskus für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro, die sie im August 2020 zunächst beglichen hatte, für unrechtmäßig erklären lassen wollte.
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu Einzelheiten äußern wollte, nannte die Entscheidung des FG einen "Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren" in Hamburg. "Dass die Klage durch das Finanzgericht im Cum-Ex-Verfahren abgewiesen wurde, bestätigt vollumfänglich die Rechtsauffassung der Hamburger Steuerverwaltung in diesem Verfahren", sagte er. "Die geltend gemachte Steuerforderung war berechtigt, unsere Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet."