Cum-Ex-Geschäfte: Finanzbehörde fordert Steuern von Warburg zurück

Der Fiskus verlangt von der Hamburger Privatbank Warburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zurück. Dies bestätigte ein Sprecher der Bank am 22.04.2020. Gegen die Steuerbescheide der Hamburger Finanzbehörde gehe die Warburg-Gruppe rechtlich vor. Die Steuerforderungen, deren genaue Summe der Sprecher nicht nannte, sollen sich auf die Jahre 2007 bis 2009 beziehen. Zuvor hatte der "Spiegel" über die Forderungen berichtet und die Summe auf mehr als 160 Millionen Euro beziffert. Gegen Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 über etwa 50 Millionen Euro sei bereits Einspruch erhoben worden, ergänzte der Sprecher.

Finanzbehörde wird für Verjährung einer Steuerschuld der Bank verantwortlich gemacht

Die Finanzbehörde verwies am 22.04.2020 auf das Steuergeheimnis und machte keinen konkreten Angaben zu dem Besteuerungsverfahren. Die Steuerverwaltung behalte stets Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, "die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können", teilte sie mit. Die Cum-Ex-Geschäfte der Bank hatten vor der Bürgerschaftswahl im Februar für Turbulenzen gesorgt, weil Medienberichten zufolge die Finanzbehörde im Jahr 2016 eine Steuerschuld der Bank aus dem Jahr 2009 in Höhe von 47 Millionen Euro verjähren ließ.

"Cum-Ex": Erstattung tatsächlich nicht gezahlter Kapitalertragsteuern

Bei "Cum-Ex"-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.

Strafverfahren gegen Warburg-Bank läuft vor BGH

Die Warburg-Bank war vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Die Bank hat gegen das Urteil im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt, über die vom Bundesgerichtshof entschieden wird. Die Warburg Bank habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, "steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen." Auch habe sie nie die Absicht gehabt, "gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand."

Rückstellung bei Bank vorhanden

Trotz der strittigen Steuerforderungen sieht die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH hieraus keine Geschäftsrisiken auf das Geldinstitut zukommen. Zum 31.12.2019 sei eine Rückstellung für operationelle Risiken von 62,7 Millionen Euro ausgewiesen worden. Außerdem hätten sich die Hauptgesellschafter verpflichtet, bis zu einem Betrag von 140 Millionen Euro die Gesellschaft von Risiken freizuhalten.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2020 (dpa).