Nach dem bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, nur noch an Paare gehen, die zusammen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 150.000 Euro haben. Dadurch will der Bund perspektivisch bis zu 500 Millionen Euro im Jahr sparen.
Der Gegenvorschlag der FDP sieht unveränderte Einkommensgrenzen vor. Die Vorgabe, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen muss, wenn ein Paar die volle Höhe ausschöpfen will, entfällt. Der Gesamtanspruch soll nur noch zwölf Monate betragen. Der Parallelbezug von Elterngeld nach den ersten zwei Monaten soll künftig nicht mehr möglich sein – Ausnahmen soll es für Familien mit Zwillings- und Mehrlingsgeburten geben.
"Leistungsfeindlichkeit" insbesondere gegenüber Frauen vermeiden
Eltern, die im ersten Monat nach der Geburt parallel Elterngeld beziehen wollen, will die FDP-Fraktion mit einem zusätzlichen 13. Elterngeldmonat und einem Bonus von 500 Euro unterstützen. Die Liberalen wollen damit die gemeinsame Verantwortung für das neugeborene Kind stärken und haben auch den Regenerationsbedarf von Müttern nach der Geburt im Blick. Nach Vorstellungen der FDP-Fraktion soll die Neuregelung ab 1. April 2024 gelten.
FDP-Fraktionsvize Gyde Jensen sagte, die von Paus geplanten Kürzungen seien "nicht der Weisheit letzter Schluss". Der FDP-Vorschlag vermeide die mit einer Absenkung der Einkommensgrenze verbundene Leistungsfeindlichkeit insbesondere gegenüber Frauen. Zudem setze die FDP auf größtmögliche Flexibilität und Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Betreuung unmittelbar nach der Geburt.
Gegen eine Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld hatte sich auch der Juristinnenbund ausgesprochen.