Juristinnenbund gegen Sparvorgaben beim Elterngeld

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für 2024 aus. Die vorgeschlagene Regelung sei geschlechterdiskriminierend und hätte eine "Re-Traditionalisierung in den Familien" zur Folge. Ein besserer Ansatz wäre die Modernisierung des Steuerrechts und die Abschaffung des Ehegattensplittings.

djb fordert ungekürzte Beibehaltung des Elterngeldes

"Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen", kommentiert die Präsidentin des djb, Maria Wersig, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. "Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden", so Wersig weiter.

"Re-Traditionalisierung in den Familien" zu befürchten

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 Euro halbiert werden. Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und hätten dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes würden sie damit unmittelbar von ihrem Partner oder ihrer Partnerin ökonomisch abhängig. Hinzu komme, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung werde darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

Abschaffung des Ehegattensplittings

"Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.", betont die Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, Cara Röhner.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2023.