EuG weist Lufthansa-Klage gegen Hahn-Beihilfen ab

Im Streit um Millionen-Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn erleidet die Lufthansa eine Schlappe. Das EuG entscheidet gänzlich anders als vier Jahre zuvor.

Im Streit um Millionen-Subventionen aus Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das EuG erstmals zugunsten des Bundeslandes entschieden. In einem erneuten Urteil nach der Revision beim EuGH hat es die Klage der Lufthansa nun aus formalen Gründen abgewiesen (Urteil vom 30.04.2025 – T-218/18 RENV). Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend ausgeführt und ihre Antragsziele offengelassen, hieß es zur Begründung. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, zu entscheiden, welchen Antrag die Lufthansa tatsächlich stellen möchte.

Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb geklagt. Der Flughafen Hahn wird insbesondere vom größten europäischen Billigflieger Ryanair genutzt. Die EU-Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass dessen Flüge von Hahn die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht berühre.

In einem ersten Verfahren hatte das EuG im Mai 2021 die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gekippt. Dagegen hat sich das Land mit Unterstützung der Bundesregierung in der zweiten Instanz vor dem EuGH erfolgreich gewehrt. Dieser rügte u.a. Rechtsfehler des EuG bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Klage und verwies das Verfahren noch einmal an die erste Instanz zur Klärung weiterer Rechtsfragen. Gegen das nun gefallene Urteil können erneut Rechtsmittel eingelegt werden.

EuG, Urteil vom 30.04.2025 - T-218/18 RENV

Redaktion beck-aktuell, cil, 30. April 2025 (dpa).

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