Es geht um eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro, die die Kommission im Mai 2009 gegen Intel verhängt hatte. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren dadurch missbraucht, dass es seinen Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gewährte. 2014 wies das EuG die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission insgesamt ab. Auf das von Intel eingelegte Rechtsmittel hob der EuGH dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Gericht zurück. Dieses erklärte die Entscheidung der Kommission daraufhin teilweise für nichtig und hob die Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro in vollem Umfang auf.
Die Kommission brachte gegen das erneute Urteil des EuG vor, dass die Kontrolle, die das Gericht hinsichtlich der Feststellungen der Kommission zum As-Efficient-Competitor-Test (Kriterium des ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers) vorgenommen habe, an Verfahrensfehlern, Rechtsfehlern und einer Verfälschung von Beweisen leide. Mit der jetzigen Entscheidung hat der EuGH das dagegen von der Kommission eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen (Urteil vom 24.10.2024 – C-240/22 P).
De EuGH bestätigt außerdem, dass das Gericht nicht zu prüfen hat, ob sich der verfügende Teil der Entscheidung der Kommission mit Erwägungen, die frei von den von ihm festgestellten Fehlern sind, rechtfertigen lässt, wenn diese Erwägungen in der Entscheidung nicht kohärent formuliert sind.