Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Das EuG kippte die Genehmigung der Kommission, weil diese Fehler bei der Prüfung der Beihilfe gemacht habe.
Das Rechtsmittel des Landes Rheinland-Pfalz hatte nun beim Europäische Gerichtshof vorläufigen Erfolg. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union hatte wegen Rechtsfehlern und Begründungsmängeln keinen Bestand. Der EuGH hat die Sache an das EuG zurückverwiesen: Die Sache sei noch nicht zur Entscheidung reif, da noch viele Tatsachen überprüft werden müssten, so der EuGH.