Nach den Plänen der EU muss politische Werbung künftig klar gekennzeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Medienschaffende sollen mühelos erkennen können, warum sie angesprochen werden, wer die Werbung finanziert hat, wie viel dafür bezahlt wurde und auf welche Wahlen oder Referenden sie sich bezieht. Alle politischen Online-Anzeigen und die damit verbundenen Informationen sollen in einem öffentlichen Online-Archiv verfügbar sein. Um die Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse in Europa zu begrenzen, soll das Sponsoring von Werbung aus Ländern außerhalb der EU in den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum verboten sein.
Gezielte Werbeaktionen – Techniken zum Targeting und Amplifizieren – sollen für politische Online-Werbung auf der Grundlage personenbezogener Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden, nur dann möglich sein, wenn deren ausdrückliche und gesonderte Zustimmung eingeholt wurde. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (etwa ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Ausrichtung) oder Daten Minderjähriger dürfen nicht verwendet werden.
Die Neuregelungen betreffen nur die bezahlte politische Werbung. Nicht umfasst sind laut Parlament der Inhalt politischer Anzeigen und die Regeln für die Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen. Persönliche Ansichten, politische Meinungen, wie beispielsweise nicht gesponserte journalistische Inhalte, oder Mitteilungen über die Organisation und Teilnahme an Wahlen (etwa Ankündigung von Kandidaten) durch offizielle nationale oder EU-Quellen seien nicht betroffen.